Warstein. . Internet-Betrüger zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er beteuert: Ich habe niemanden betrogen

Nicht angebotene oder erfolglos verschickte Ware, blockierte Zugänge, fehlende Kontonummern, falsche Versprechungen, eine zerbrochene Partnerschaft – der Angeklagte hatte viele Erklärungen, warum die Dinge bei seinen Videospiel-Verkäufen auf einer Internet-Plattform eine Zeit lang so fürchterlich schief gelaufen waren. Vorwurf: Betrug in mehreren Fällen.

In der Verhandlung gegen den 30-jährigen Warsteiner vor dem Amtsgericht wurde zunächst nur deutlich, dass die Grundvoraussetzungen eines juristisch sauberen Geschäfts – pünktliche Lieferung einwandfreier Ware gegen gutes Geld – nicht erfüllt waren. Aber der Fall zeigte auch, dass jeder, der in Kleinanzeigen im Netz fündig wird, aufpassen muss, wenn er Geld überweist, ohne etwas in Händen zu halten.

Wo blieb die Ware?

„Der Angeklagte war weder willens noch in der Lage, die angebotene Ware zu übersenden“, befand der Staatsanwalt knapp. Weil er sie offenbar nicht besaß. Angeboten hatte der 30-Jährige im Netz Nintendo-Spiele (für 270 Euro), einen Thermomix für 260 Euro, was er bestritt, und eine Tonbandspule (30 Euro). Und jeweils einen Käufer gefunden, der sich nach der Überweisung des Geldes sehr wunderte, wo die Ware blieb. Er kaufe Videospiele in größeren Mengen an und verkaufe sie einzeln, ließ sich der Angeklagte ein, der die Internet-Verkäufe nach eigener Aussage „ganz groß aufziehen“ wollte, um davon zu leben – schließlich habe er keine Ausbildung. „Ich habe noch nie jemanden betrogen“, beteuerte er.

Angesichts bohrender Nachfragen von Richterin und Staatsanwaltschaft wurde er jedoch deutlich kleinlauter, verwickelte sich in Widersprüche, verwies auf seine Partnerschaftsprobleme, beschuldigte, als es eng wurde, schließlich sogar seinen Bruder, ihn betrogen zu haben. Der habe Zugang zu seinem Account: „Schauen Sie sich meinen Bruder mal genau an.“ Was der Staatsanwalt mit der Aufforderung konterte, bei konkreten Anschuldigungen müsse er eben Strafanzeige stellen und die wohl berechtigte Frage stellte, warum er denn seinen Account trotz konkreten Verdachts offen lasse.

Auch der Vorsitzenden Richterin wurde es jetzt zuviel: „Ihr Bruder verkauft, was er nicht hat und lässt das Geld auf Ihr Konto überweisen?“ Das seien „Schutzbehauptungen“. Und sie ließ durchblicken, dass in diesem Fall auch eine Verurteilung wegen Betruges in einem besonders schweren Fall in Frage komme. „Nichts spricht zu Gunsten des Angeklagten.“ Möglicher Strafrahmen: Sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsentzug.

Im unteren Rahmen

Das Urteil des Gerichts blieb dann im unteren Rahmen dieser Spanne: Acht Monate auf Bewährung, weil bisher noch keine Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten verhängt worden war. Der versprach, sich künftig nur noch auf Flohmärkte zu konzentrieren.