Sundern. . Da war das Gericht machtlos: Hatte ein 45-jähriger Mann die Äpfel gestohlen oder schon zuvor bezahlt? Keine Chnace der Beweisführung, so hieß es später. Das Verfahren wurde eingestellt.

Vor dem Amtsgericht Arnsberg war jetzt ein 45-jähriger Mann aus Sundern von der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischen Diebstahls angeklagt, weil er in einem Supermarkt Äpfel gestohlen haben und eine Verkäuferin, die ihn festhalten wollte, verletzt haben sollte.

Ehefrau forderte Tomaten nach

Der Angeklagte, der seit 2004 mit einer jeweils für sechs Monate geltenden Duldung in Deutschland lebt, äußerte sich über eine Dolmetscherin zu den Vorwürfen. Er habe die Äpfel, die er in einem Fahrradkorb mitführte, schon bei seinem ersten Einkauf erworben. Seine Frau habe ihn danach gebeten, noch Tomaten mitzubringen. Daher sei er mit dem Rad, auf dem er die Äpfel transportierte, zum Markt zurückgefahren. Dort hatte ihn eine Verkäuferin angesprochen und behauptet, das Obst gestohlen zu haben. Diese Verkäuferin sagte vor dem Gericht als Zeugin aus. Sie hatte den Mann vor dem Einkauf gesehen, in dem Fahrradkorb hätten sich keine Äpfel befunden, als er das Geschäft verließ, war der Korb gefüllt. Auf ihre Bitte, den Kassenbon zu zeigen, reagierte er nicht. Deshalb hielt die Frau das Rad fest, um das Wegfahren des Angeklagten zu verhindern. Beide zogen am Fahrrad. Der „Kunde“ habe dann gegen das Rad gedrückt und sie gegen einen Pfeiler gestoßen. Dabei habe sie sich eine schmerzhafte Wunde am Kopf zugezogen.

Der Angeklagte behauptete, nur das Rad losgelassen zu haben, und weil die Frau gezogen habe, sei sie gegen den Pfeiler gefallen. Der Verteidiger des 45-Jährigen bezweifelte vor Gericht, dass man hier überhaupt einen Diebstahl nachweisen könne. Außerdem habe sein Mandant das Rad mit der „Beute“ losgelassen. Also habe er keine Gewalt angewandt, wie es bei einem räuberischen Diebstahl erforderlich wäre, um sich weiter im Besitz der Beute zu halten. Vielmehr habe er, wenn er eine Beute gemacht hätte, diese freiwillig losgelassen. Auch die Kopfverletzung könne man seinem Mandanten nicht anrechnen. Die Frau habe gezogen, sei gestolpert und habe sich dabei verletzt.

Zeugin stolperte

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen keine Möglichkeit der Beweisführung. Deshalb stellte das Gericht das Verfahren im Hinblick auf eine Verurteilung des sechsfach vorbestraften Angeklagten aus 2012 zu einer abgesessenen Haftstrafe von einem Monat ein.