Arnsberg/Sundern. . Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg hat einen 57 Jahre alten Familienvater aus Sundern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann hatte vor fünf Monaten versucht, seinen Sohn mit Hilfe eines Bohrmaschinen-Kabels umzubringen.
Wie passt das zusammen? Ein Familienvater, für den die Ehefrau und die Kinder „alles sind, was ich habe“. Gleichzeitig ein Mann, der über viele Jahre in seiner Familie prügelnd „Angst und Schrecken verbreitet hat“ (Staatsanwalt Klaus Neulken). Trauriger Höhepunkt: der Versuch, seinen jüngsten Sohn mit dem Kabel einer Bohrmaschine zu erwürgen.
Von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg erhielt der 57 Jahre alte Sunderner gestern die Quittung: eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten wegen versuchten Totschlags. Die ersten acht Monate davon muss er in einer Justizvollzugsanstalt verbringen, danach soll er seine Alkoholabhängigkeit in einer Entziehungsanstalt therapieren lassen.
Es ist der späte Nachmittag des 27. November 2012 in einem Sunderner Stadtteil, als der alkoholisierte Familienvater wieder einmal mit seinem 16 Jahre alten Sohn ein lautstarkes Streitgespräch führt. Kurz nachdem der Jugendliche mit seinem Stiefbruder die Küche verlässt und für Arbeiten auf den Dachboden geht, kommt der Vater und stößt seinen Sohn mit Wucht gegen eine Wand. Der 16-Jährige erleidet dabei Prellungen. Keine halbe Stunde später hat er dem Jugendlichen das 2 Meter 40 lange Kabel einer Bohrmaschine zweifach um den Hals gewickelt und zieht mit voller Kraft an den Enden. Bis zu fünf Sekunden lang. Das beherzte Eingreifen seines Stiefbruders bewahrt den jungen Mann, dessen Gesicht bereits blau angelaufen ist, vor Schlimmerem. Anschließend verletzt der Familienvater seinen Stiefsohn mit einem Kopfstoß ins Gesicht und zwei Schlägen. Im Zuge der aggressiven Handlungen schreit er mindestens zwei Mal, dass er seinen Sohn umbringen wolle.
Nach Ansicht der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Willi Erdmann handelte der Angeklagte beim Drosseln mit dem Kabel mit einem direkten Tötungsvorsatz. Bei der Festlegung der Strafe, so Erdmann, habe die Entziehungsproblematik im Vordergrund gestanden. „Ich hoffe, dass Ganze hilft der Ehefrau und den Kindern, dieses traumatische Erlebnis zu verarbeiten.“
Die Familie hat keinen Kontakt mehr zu dem 57-Jährigen. Seine Ehefrau berichtete im Zeugenstand, dass ihr Mann seit dem Jahr 2000 „in Wellen“ regelmäßig getrunken und sie und die Kinder geschlagen und bedroht habe. „Nüchtern war er ein ganz normaler Mensch. Es sind zwei Personen in meinem Mann.“