Sundern./Arnsberg. . Hat Schwager das Geld veruntreut und Demenz-Krankheit ausgenutzt?
Wo sind die rund 180 000 Euro des heute in einem Pflegheim lebenden 77-jährigen Mannes aus Sundern geblieben? Wer hat das Geld widerrechtlich an sich genommen bzw. verbraucht? Diese Fragen versuchte das Schöffengericht Arnsberg zu klären, nachdem es Anfang des Jahres das Verfahren gegen einen 81-jährigen Sunderner zunächst vertagen musste, weil dieser den Vorwurf der Untreue bestritt und weitere Zeugen und ein Sachverständiger zur Aufklärung des Falles beitragen sollten.
Dem Vorwurf des Staatsanwaltes nach soll die Ehefrau des angeklagten Seniors, die die Schwester des an Demenz leidenden 77-Jährigen, die im Tatzeitraum als Betreuerin eingesetzt gewesen war, zusammen mit ihrem Ehemann die in Österreich gebunkerten Ersparnisse des dementen Opfers beiseite geschafft haben. Die 83-jährige Frau ist zwar mit angeklagt, wird jedoch wegen schwerer Erkrankungen an der Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen können. Der Angeklagte bestreitet, Gelder seines Schwagers für sich oder seine Angehörigen illegal verbraucht zu haben. Er sei auf sein Drängen mit ihm Anfang 2009 zweimal nach Österreich gefahren, um von zwei Banken eine sechsstellige Summe abzuheben.
180.000 EURO wurden dem 77-jährigen Rentner gestohlen.
Das in bar ausgezahlte Geld habe sein Schwager an sich genommen und über den Zweck der Abhebung nicht gesprochen. Ein Gutachter, ein Psychiater des Landeskrankenhauses Warstein, kam nach einer Untersuchung des Geschädigten, die eine Woche vor den Geldabhebungen erfolgte, zu dem Ergebnis, dass der Mann völlig dement war. Er habe auf einfache Fragen nicht oder irrational geantwortet, Zusammenhänge nicht erkennen können. Der Staatsanwalt machte dem Angeklagten den Vorhalt, die schwere Demenz seines Schwagers erkannt zu haben und trotzdem – oder gerade deswegen – die Geldgeschäfte mit ihm vorgenommen zu haben. Es ergibt sich für den Anklagevertreter der dringende Verdacht, der Veruntreuung der rund 180 000 Euro. Eine Hausdurchsuchung bei dem Geschädigten nach dem Geld blieb ohne Erfolg. Es wurde weder Bargeld noch der früher vorhandene Tresor gefunden. Bei der Hausdurchsuchung des Verdächtigen allerdings fand man Belege, die den Verdacht der Untreue verhärteten. Nach dem Zeitpunkt der Geldabhebungen waren 9400 und 15 000 Euro auf das Konto des Angeklagten eingezahlt worden. Außerdem war von ihm eine Darlehnstilgung für seinen Sohn in Höhe von fast 20 000 Euro vorgenommen worden. Diese Gelder, so der 81-Jährige, seien vom Verkauf von Maschinen erwirtschaftet worden. Am ersten Verhandlungstag konnten alle Fragen noch nicht beantwortet bzw. geklärt werden. Der auf drei Verhandlungstage angesetzte Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.