Sundern. . Zur Vergrämungsanlage für Wildschweine hätte Angeklagter ein Warnschild aufstellen müssen.

Auf der Anklagebank des Amtsgerichtes saß ein 80-jähriger Rentner, bisher ohne Fehl und Tadel. Jetzt musste er sich dem Vorwurf wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Das schon sehr schlimme Unglück, das auf einer Waldwiese zwischen Westenfeld und Hellefeld im vergangenen November passierte, hätte noch größere Folgen haben können. Der Rentner hatte einem Landwirt vorgeschlagen, auf dessen Wiese, die bereits mehrfach von Wildschweinen „umgepflügt“ worden war, eine sogenannte Vergrämungsanlage zu installieren. Er habe dann diese Selbstschussanlage mit dem dazugehörigen Stolperdraht in 30 cm Höhe aufgebaut und sie aus Sicherheitsgründen mit einem Metallgehäuse umschlossen, so der Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, dass so nichts passieren könne.

Doch leider hatte er sich getäuscht: Spielende Kinder wurden auf die Anlage aufmerksam. Als ein 7-Jähriger direkt an dem Gerät stand, stolperte ein anderes Kind über den Draht und löste die Selbstschussanlage aus. Der 7-Jährige erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und am rechten Arm. In der Folgezeit waren mehrere Operationen erforderlich.

Vergrämungsanlagen sind nicht genehmigungspflichtig, doch es muss auf sie durch Warnschilder hingewiesen werden. Genau das aber hatte der 80-Jährige unterlassen. Seine Schuld an dem Unglück wurde als eher gering eingeschätzt, trotzdem waren die Folgen der Fahrlässigkeit von erheblicher Schwere. „Es tut mir außerordentlich leid“, so der Rentner. Eine erste Entschuldigung hatten die Angehörigen abgelehnt. Zu groß war damals die Verbitterung über das tragische Geschehen. Jetzt im Gerichtssaal gingen die Parteien aufeinander zu und reichten sich die Hand.

Nach einem Rechtsgespräch aller Beteiligten stellte die Richterin das Verfahren vorläufig ein: Der Verursacher muss an das Opfer 2000 Euro Schmerzensgeld entrichten. Zuvor schon hatte er von sich aus bereits 3000 Euro gezahlt.