Sundern. .

Das Opfer, ein 24-jähriger Student aus Sundern, hatte schwer was auf die Ohren bekommen. Er hatte einen Streit vor einer Diskothek in Sundern schlichten wollen und wurde deshalb Opfer.

Der Angeklagte, ein den Justizbehörden nicht unbekannter 23-jähriger Mann, kam beim Gericht glimpflich davon.

Der Staatsanwalt hatte den in Arnsberg geborenen und seit kurzer Zeit in Dortmund wohnenden Mann wegen Körperverletzung in zwei Fällen vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Er warf ihm vor, im April 2010 an einer Schlägerei in der Innenstadt Sunderns beteiligt gewesen zu sein, wobei er dem Geschädigten im zeitlichen Abstand zweimal eine heftige Ohrfeige versetzte. Ein Grund dafür gab es nicht, schließlich hatte das Opfer versucht, den besonders aggressiv auftretenden Angeklagten zu beruhigen. Dieser räumte vor Gericht sein Verhalten ein. „Ich war zu betrunken, um mich daran erinnern zu können. Wenn der Zeuge das so sagt, wird es wohl stimmen“, zeigte er sich einsichtig. Der Zeuge gab an, zunächst eine Ohrfeige erhalten zu haben, auf die er nicht reagiert habe. „Mit Schlägen kann man schließlich nicht schlichten“, erklärte er seine Zurückhaltung. Beim erneuten Versuch, auf den Streitsüchtigen einzuwirken, schlug dieser ihm wiederum auf das linke Ohr. „Ich habe Sterne gesehen und mir war schwindelig“, so der Geschädigte. Nicht zuletzt weil der Angeklagte seit kurzem eine Arbeitsstelle gefunden hat, stellte das Gericht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt das Verfahren gegen den bereits sieben Mal vorbestraften Mann vorläufig ein. Allerdings muss er die Auflage erfüllen und 600 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.