Sundern/Arnsberg. Mit einer Geldstrafe von 600 Euro wurde ein 65-jähriger Rentner aus Sundern belegt. Nach einem Streit mit seiner Frau hatte der Mann die alarmierten Polizisten mit einem Küchenmesser bedroht.
„Ich habe keine bösen Absichten gehabt, Frau Richterin”, beteuerte der 65-jährige Rentner aus Sundern vor dem Amtsgericht, nachdem ihm die Staatsanwältin den Vorwurf des Widerstandes gegen Polizeibeamte unterbreitet hatte.
Streit mit der Ehefrau
Mitte September vergangenen Jahres war es zwischen ihm und seiner Ehefrau im Garten ihres gemeinsamen Hauses zu Streitigkeiten gekommen. „Weshalb und warum”, das wollte die als Zeugin geladene Frau vor Gericht nicht aussagen. Sie machte vom ihrem Ehemann gegenüber berechtigten Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Deshalb musste sich das Gericht auf die Aussage eines Polizeibeamten verlassen, der damals von der Ehefrau des Angeklagten zur Hilfe gerufen worden war. Es sei wegen der unterschiedlichen Ansichten um das Fernsehprogramm zum Streit gekommen. Ihr Mann habe sie bedroht. Deshalb habe sie vor ihrem alkoholisierten Mann Angst gehabt. Wegen des lauten Streites mussten die Polizeibeamten den aggressiven Ehemann aus der Wohnung verweisen, um den Sachverhalt klären zu können. Doch dieser kam der Anordnung nicht nach, sondern begab sich in die Küche, erschien dann mit einem langen Messer vor den Beamten und bedrohte sie damit. Er sei, so ein Polizist, mit dem Messer in der erhobenen Hand auf sie zu gekommen.
Pfefferspray
Geistesgegenwärtig habe man ihm Pfefferspray ins Gesicht sprühen können, was den erhofften Erfolg brachte. Der Mann wurde anschließend zu Boden gebracht, gefesselt und verbrachte die nächsten Stunden in Gewahrsam, um dort nüchtern zu werden. Vor Gericht versuchte der aus Polen stammende Mann, den Vorfall auch darauf zurückzuführen, dass er die Beamten nicht richtig verstanden habe. Dass man aber auf Polizeibeamte nicht mit dem Messer losgehen darf, hatte weniger mit Sprachverständnis als viel mehr mit seiner Aggressivität zu tun. Die Staatsanwältin rechnete dem Mann positiv an, dass er noch nicht vorbestraft ist und letztlich den Sachverhalt gestanden habe. Sie beantragte für den Rentner eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 600 Euro. „Statt der Anordnung der Beamten Folge zu leisten und ihre Wohnung zu verlassen, haben Sie ein Messer geholt und die Beamten bedroht. Das Gefährdungspotential den Beamten gegenüber war schon erheblich”, zog die Richterin ein Fazit des Vorfalls.