Arnsberg/Sundern. Angeklagter muss wegen Beleidigung und Körperverletzung für 15 Monate hinter Gittern. Landgericht Arnsberg widerruft Urteil von Amtsgericht
Das Berufungsgericht beim Landgericht erlebte einen außergewöhnlichen Fall.
Vom Amtsgericht war er am 1. September 2022 wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, denn sie hatte zwar auch eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten beantragt, aber ohne Bewährung. Deshalb musste jetzt beim Landgericht in zweiter Instanz neu verhandelt werden. Der 46-jährige Mann aus Sundern soll Mitte Mai 2021 ein Ehepaar, das in der Nähe von Westenfeld einen Feldweg mit dem Rad befuhr und den Angeklagten gebeten hatte, seinen Hund anzuleinen, als Rassisten und Nazis beschimpft haben.
In einem zweiten Fall sollte er Ende Juli 2021 in Sundern einen 42-jährigen Mann, weil der ihn ebenfalls gebeten hatte, seinen Hund anzuleinen, mit der Hundeleine plus Karabinerhaken durch Gesicht geschlagen haben. Anschließend habe er sein Fahrrad in die Röhr geworfen und den Zeugen getreten oder in die Seite geschlagen, sodass der Man in den tiefer gelegenen Bach stürzte und sich schwer verletzte. Er brach sich drei Rippen und war zehn Wochen arbeitsunfähig.
Schreiend in der Anklagebank
Nach Anklage des Staatsanwaltes und der Belehrung des Richters legte der Angeklagte in einem nicht zu bremsenden Wortschwall eine geschlagene Stunde los, redete sich in Rage, schrie und gestikulierte stehend in der Anklagebank. Er gab die Vorwürfe zwar größtenteils zu, will aber dazu provoziert und zunächst angegriffen worden sein. „Ich bin ein Querdenker und Verschwörer, aber ein guter Mensch, halte mich an die Gesetze. Ich werde niemals das tun, was der Staat mir sagt. Ich dachte, ich lebe in einem solchen, wo die Menschenrechte gelten. Hier ist alles verlogen. Dieser Staat ist ein Verbrecher. Ich bin zwar in Deutschland geboren, werde aber nie ein Deutscher sein, denn ich kann nicht lügen, habe keinen Bock auf Deutschland. Warum sollte ich hier arbeiten? Dann müsste ich ja Steuern zahlen.“
Nach der Anhörung von vier Zeugen, und des Teilgeständnisses des Angeklagten stand für den Staatsanwalt fest, dass die Vorwürfe, wie in der Anklage erhoben, berechtigt waren. Er forderte für den 14 Mal – zehn Mal wegen Körperverletzungsdelikten und vier Mal wegen Beleidigung – vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung. „Eine Bewährung kommt nicht infrage. Der Angeklagte ist mit seiner politischen Einstellung nicht bereit, sich in Deutschland an Gesetze zu halten“, argumentierte der Staatsanwalt. Dem Pflichtverteidiger, Michael Babilon, blieben nicht viele Argumente, dem Antrag des Staatsanwaltes entgegenzutreten. Er beantragte, die Berufung des Staatsanwaltes zurückzuweisen.
Das Gericht widerrief das Urteil des Amtsgerichtes, das den Angeklagten zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe verurteilt hatte und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung.