Sundern. Schöffengericht muss sich mit Überfällen aus den Jahren 2012 und 2013 beschäftigen.

Ein 41-jähriger Produktionshelfer aus Sundern war vor dem Schöffengericht wegen schweren Raubes angeklagt.

Der Staatsanwalt warf ihm vor, am 24. Juli 2013 in Sundern eine Spielothek überfallen und dabei ein Messer mit einer 30 cm langen Klinge mitgeführt zu haben, um damit zu drohen um in den Besitz des Geldes in Höhe von 2250 Euro zu kommen.

Wann spricht man von einem Raub?

Raub ist laut Definition ein Straftatbestand. Der Täter nimmt einer anderen Person Sachen weg und wendet dabei Gewalt an oder bedroht sein Opfer.

Diese Straftat ist also eine Kombination aus Diebstahl und
Nötigung.

Mit welcher Strafe muss der Täter rechnen? Im Falle einer Verurteilung droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Damit gilt Raub als Verbrechen.

Bei Raub ist schon der Versuch ebenfalls strafbar.

Der Angeklagte, der sich von Rechtsanwalt Martin Pohlmann vertreten ließ, stritt den Vorwurf ab und gab auf die Frage des Richters – warum ihn seine Ex-Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat, zu Unrecht belasten solle – an, dass es seit Jahren Streit um die heute 13-jährige Tochter gebe. Er habe sich mit Hilfe von Anwälten vor Gericht um das Sorgerecht gestritten: „Die Frau will, dass ich keinen Kontakt zu meiner Tochter bekomme.“

Spielsucht als Motiv

Seine Ex-Lebensgefährtin gab als Zeugin an, dass der Angeklagte ihr erzählt habe, den Raubüberfall auf die Spielhalle in der Fußgängerzone von Sundern begangen zu haben. „Man muss wissen, dass mein Ex spielsüchtig ist.“

Er habe ihr von mehreren Raubüberfällen erzählt, die er begangen habe. Zum Beispiel auf das Casino in Hüsten – wohl im Jahr 2012, wo er angeblich ebenfalls ein Messer mitgeführt habe.

Er habe den Überfall gemacht, weil er wegen seines dortigen Geldverlustes sauer war und sich dieses zurückholen wollte.

Der Angeklagte habe ihr erzählt, damals eine Maske getragen und kein einziges Wort gesprochen zu haben, denn er war dort bestens bekannt und man hätte ihn aufgrund seines polnischen Dialektes erkannt. Zudem habe er ihr von seinem Überfall auf einen Imbissstand in Müschede und auf eine Tankstelle, wo er gemeinsame Sache mit dem Tankwart gemacht habe, und einen Überfall auf den Marktkauf in Sundern erzählt.

Zweifel an Zeugenaussagen

Polizeibeamte, die als Zeugen zu diesen angeblichen Überfällen befragt wurden, sagten aus, dass sie diesbezügliche Akten nicht mehr gefunden hätten. Diese seien zwischenzeitlich nach der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist ausgesondert worden.

Es wurde lediglich bekannt, dass es hinsichtlich des Tankstellenüberfalls bei dem Angeklagten eine Wohnungsdurchsuchung gegeben habe, die ohne Erfolg geblieben war.

„Ist ihr Ehemaliger vielleicht ein Prahler und wollte sich mit diesen Angaben auf seine Weise vor ihnen brüsten“, fragte der Staatsanwalt, der Zweifel an den Angaben der Zeugin hatte. „Ja, er war schon prahlerisch, aber er war auch spielsüchtig. Bin aber sicher, dass er diesbezüglich die Wahrheit gesagt hatte“, so die Zeugin.

Ihre späte Anzeige bei der Polizei erklärte sie damit, ihr jetziger Freund habe ihr klargemacht, eine Verpflichtung zu haben, die Straftaten anzuzeigen. Nach einem Rechtsgespräch der Parteien entschied der Vorsitzende Richter, die Hauptverhandlung zu unterbrechen und nach Ladung weiterer Zeugen in Kürze fortzusetzen.