Hachen/Arnsberg. Angeklagter überfährt Mädchen und wird vom Gericht zur Zahlung von 2500 Euro und Führerscheinentzug verurteilt. Kind ist heute noch traumatisiert

Was passierte im vergangenen Winter an einem Fußgängerweg mit Ampel in Hachen? Stand die Sonne so tief, wie der Angeklagte, ein 33-Jähriger aus Sundern, sagte oder war er müde? Fakt ist, dass dabei ein Mädchen überfahren wurde.

Weil vor dem Amtsgericht weitere Zeugen die Belastung des 33-jährigen Angeklagten untermauern sollten, wurde der erste Verhandlungstag im Juni unterbrochen (unsere Zeitung berichtete) und mit den von der Mutter des geschädigten Kindes benannten Männern fortgesetzt. Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten beim ersten Termin Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen.

Der Sunderner sollte Anfang Dezember letzten Jahres mit seinem Pkw in Hachen eine auf Rot stehende Fußgängerampel nicht beachtet, sie überquert und dabei ein neunjähriges Mädchen, das sich mit ihrer Schwester und Mutter auf diesem Überweg befand, angefahren haben. Sodann war er eine kurze Strecke mit hoher Geschwindigkeit weitergefahren und vor einem Gartenzaun zum Stehen gekommen sein. Er will durch den Schock bedingt, das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt haben.

Kind traumatisiert

Das Kind wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht und ist heute noch traumatisiert. Vor Gericht hatte der Pkw-Fahrer angegeben, von der Sonne geblendet worden zu sein, weshalb er die Menschen auf der Fahrbahn nicht gesehen habe. In der Beweisaufnahme wurde bekannt, dass der Angeklagte am Folgetag des Verkehrsunfalles die Mutter des Kindes aufgesucht, sich entschuldigt und ihr gegenüber erklärt hatte, dass er, weil er müde gewesen war, am Steuer kurz eingenickt sei. Dieses Verhalten hätte den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung eindeutig erfüllt.

Am ersten Verhandlungstag stritt er ab, diese Äußerung gemacht zu haben. Die Mutter benannte sodann drei Zeugen, die diese Angabe des Angeklagten bestätigen könnten. Ein Bekannter des Angeklagten bestätigte diese Angaben als Zeuge. Ihm gegenüber hatte der 33-Jährige dieselbe Erklärung mit einer SMS, die dem Gericht vorgelegt werden konnte, abgegeben.

„Der Vorwurf hat sich in der Beweisaufnahme bestätigt. Dass der Angeklagte von der Sonne geblendet worden sei, hat sich als eine Schutzbehauptung herausgestellt“, erklärte der Staatsanwalt, der eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 50 Euro als Strafe forderte. Es sollte eine Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von einem Jahr angeordnet werden.

Der Verteidiger betonte im Plädoyer: „Es ist zu diesem bedauerlichen Verkehrsunfall gekommen und deshalb ist mein Mandant wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafe. Doch eine Straßenverkehrsgefährdung liegt nicht vor, weil mein Mandant vor dem Einnicken von Müdigkeit nichts gespürt hatte.“

Fahrerlaubnis eingezogen

Das Gericht schloss sich den Argumenten des Staatsanwaltes an und sah die Straßenverkehrsgefährdung als gegeben an. Es verurteilte den Angeklagten zu der beantragten Geldstrafe von 2500 Euro. Dem Angeklagten war nach dem Unfall die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Das Gericht wird die Straßenverkehrsbehörde anweisen, vor Ablauf von weiteren sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis auszustellen.