Sundern. Nötige Zusammenkünfte in Sundern nur noch in Zweier-Gruppen unter freiem Himmel erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen jetzt untersagt.

Die Stadt Sundern hat am Samstag ihre am Donnerstag (19. März) erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus noch weiter konkretisiert, die Ausgangsregeln weiter verschärft und weitere Ladenschließungen beschlossen. Die Entwicklung der Infektionszahlen sowie die immer wieder geforderten Einschränkungen der sozialen Kontakte und die nach wie vor bestehende Infektionsgefahr sind Anlass der weiteren getroffenen Einschränkungen.

29 Infizierte in Sundern

Die Fallzahlen in der Stadt sind in den vergangenen Tagen weiter angestiegen. Aktuell haben sich im Stadtgebiet nachweislich 29 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Weiterhin befinden sich 114 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. (Stand 21.03.2020 - 13.00 Uhr).

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Mischsortiment reicht nicht mehr

Im Falle der Einzelhandelsschließung müssen nach Bekanntgabe der Verfügung jetzt auch diejenigen Geschäfte schließen, die ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln wie Dekorationsartikel oder Kleidung anbieten. Es sei denn, der Schwerpunkt ihres Angebots liegt auf Lebensmitteln und/oder Drogerieartikeln.

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Friseure und Kosmetiker müssen schließen

Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Ausgenommen hiervon sind aber jetzt körpernahe Dienstleistungen,insbesondere Friseure, Nagelstudios, Sugaring-Studios, Tattoo- und Piercing Studios, Kosmetiksalons, Massagesalons, kosmetische Fußpflege und ähnliche Einrichtungen,die zu nicht-medizinischen Zwecken aufgesucht werden bzw. die nicht den anerkannten Heilberufen zuzuordnen sind beziehungsweise zu nicht medizinischen Zwecken erfolgen. Sonnenstudios sind ebenfalls zu schließen. Diese körpernahen Dienstleistungen sind ab sofort einzustellen beziehungsweise zu schließen.

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Nur noch zum Einkauf, Arzt oder Beruf raus

Auch das in der früheren Allgemeinverfügung erlassene Versammlungsverbot wurde verschärft. Demnach sind Zusammenkünfte von drei oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt, es sei denn, es handelt sich um Familien oder häusliche Wohngemeinschaften. Erlaubt sind notwendige Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs oder wenn es aus zwingenden beruflichen Gründen nötig sind. Alle getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus und somit dem Schutz der Bevölkerung sowie der Entlastung des Gesundheitssystems.

Die ergänzende Allgemeinverfügung ist auch auf der Homepage der Stadt Sundern im Bereich der „Öffentlichen Bekanntmachungen“ und auf der Informationsseite zum Corona-Virus zu finden