Arnsberg/Sundern. . War es ein illegales Autorennen? Das will die Staatsanwaltschaft Arnsberg im Verfahren gegen zwei Autofahrer ab dem 17. Mai nachweisen.

Gut neun Monate ist der tödliche Unfall auf der Bundesstraße 229 bei Hövel her. Jetzt hat das Landgericht Arnsberg das Strafverfahren eröffnet. Es wird ab Freitag, 17. Mai, vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg als Schwurgericht beginnen. Erster Punkt der Anklage gegen zwei Männer, einen Porschefahrer aus Soest und einen Audi-Fahrer aus Hemer, ist der Vorwurf der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Anklage im Oktober 2018

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte im Oktober Anklage erhoben und dabei den neuen Paragrafen 315d berücksichtigt. Der sagt aus: Verursacht der Täter durch seine Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren ­Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Auch interessant

Die 2. Strafkammer des Landgerichts wird die Anklage, die Staatsanwalt Klaus Neulken im Oktober erhoben hat, nun mit folgenden Abweichungen eröffnen: Beiden Angeklagten, sowohl dem Porsche-Fahrer als auch dem Audi-Fahrer, die sich am frühen Abend des 1. August 2018 dieses Rennen zwischen Herdringen, Hövel und dem Melscheder Forsthaus angeblich geliefert haben, wird in der Hauptverhandlung „hinreichender Verdacht der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ vorgeworfen.

Neuer Paragraf soll angewandt werden

Allerdings wird nur ein Fahrer wegen des „hinreichenden Verdachts – bezogen auf die Erfolgsqualifikation des § 315 d Abs. 5 StGB (Verursachung des Todes bzw. schwerer Gesundheitsfolgen eines anderen Menschen)“ angeklagt. Darüber hinaus hat die Kammer hinsichtlich der Todesfolge einen der Angeklagten auch wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge für hinreichend verdächtig erachtet. Aus diesem Grund erfolgte die Eröffnung auch vor dem Schwurgericht. Zunächst war noch im vergangenen Jahr ein Verfahren am Amtsgericht in Arnsberg vorgesehen.

Acht Verhandlungstermine

Beginn der Hauptverhandlung ist am Freitag, 17. Mai, um 11 Uhr im Saal 3 des Landgerichts am Brückenplatz. Es gibt dann sieben weitere Termine – zwischen dem 22. Mai und dem 18. Juni 2019, teilt das Gericht mit.

Auch interessant

Bei dem Unfall am 1. August auf der Bundesstraße 229, an der Stadtgrenze zwischen Sundern und Balve nahe dem Forsthaus Melschede, hatten sich ein gelber Audi aus Hemer und ein roter Porsche aus Soest laut Polizeibericht ein Rennen auf der Strecke geliefert. Sie überholten sich immer wieder. Zwischen Hövel und Beckum stieß der Audi, bei dessen Fahrer später ein ­Alkoholwert von über einem Promille festgestellt wurde, kurz hinter dem Ortsausgang, am Abzweig nach Schloss Melschede, um 20.45 Uhr mit einem entgegenkommenden VW Golf zusammen.

Zwei Personen waren eingeklemmt

Bei dem Frontalzusammenstoß wurden die fünf Insassen des VW Golf teils lebensgefährlich verletzt. Im Fahrzeug befanden sich ein 78-jähriger Mann aus Neheim, eine 69-jährige und eine 63-jährige Frau Sundern, ein 67-jähriger Mann aus Arnsberg und die 70-jährige Frau aus Neheim, die noch am Unfallort ihren Verletzungen erlag. Der 46-jährige Fahrer aus Hemer, der den Audi fuhr, verletzte sich bei dem Zusammenstoß leicht. Zwei der Insassen wurden bei dem Unfall in den beiden Pkw eingeklemmt.

Die vier verletzten Personen aus dem entgegenkommenden Golf lagen nach dem Unfall monatelang in Spezialkrankenhäusern. Sie leiden, nach Informationen unserer Zeitung, noch bis heute an den Spätfolgen des enormen Zusammenstoßes.