Sundern. Zur Berichterstattung „Rentenberatung fehlt in Sundern enorm“ erklärt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen:
Zur Berichterstattung „Rentenberatung fehlt in Sundern enorm“ erklärt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen:
„Der Wunsch nach einer festen Rentenberatung in Sundern ist auch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen sehr verständlich. Eine möglichst ortsnahe Serviceleistung in Sachen Auskunft, Beratung und Antragsaufnahme gehört für die DRV Westfalen zu den zentralen Anliegen ihres Selbstverständnisses und ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung.
Die DRV Westfalen unterhält in diesem Landesteil an neun Standorten eigene Auskunfts- und Beratungsstellen. Flächendeckend wird dies durch ein enges Netz von regelmäßigen Sprechtagen der hauptberuflichen Mitarbeiter des Auskunfts- und Beratungsdienstes ergänzt.
Außerdem sind fast 100 ehrenamtliche Versichertenälteste bei der DRV Westfalen kompetente Ansprechpartner für die Bürger.
Diese Zahlen belegen: Die DRV Westfalen nimmt ihren Beratungsauftrag sehr ernst – und das auch in der hiesigen Region. Im Hochsauerlandkreis führte die DRV Westfalen im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Sprechtagen durch. Solche Sprechtage sind verständlicherweise nicht in allen Orten Westfalens möglich. Aber auch dort müssen die Bürger – eigentlich – nicht auf einen direkten Vor-Ort-Service verzichten.
Diese Angebote der DRV werden ergänzt durch die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden. Sie komplettieren das sozialrechtliche Beratungsangebot in bedeutsamen Umfang. Wichtig dabei ist, dass dies eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist! Diese Pflichtaufgabe ist im Sozialgesetzbuch (SGB I und IV) verbindlich festgeschrieben. Diese Beratungspflicht für die Kommunen gilt übrigens für alle Zweige der Sozialversicherung, nicht nur für Fragen der Rentenversicherung!
In Sundern ist die Stadtverwaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung ab 2015 nicht mehr nachgekommen, obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hat.
Keine „freiwillige“ Leistung
Selbst ein Haushaltssicherungskonzept entbindet die Stadt nicht von ihrer Beratungspflicht für die Bürger, da es eben keine „freiwillige“ Leistung ist. Bereits im Jahre 2015 wurde der damalige Bürgermeister durch die DRV Westfalen wie auch vom Sozialverband VdK auf diese klare Rechtslage hingewiesen. Im Gegensatz zu Sundern kommen andere Kommunen in der Haushaltssicherung dieser gesetzlichen Pflicht nach. Übrigens: Selbst für diejenigen Kommunen, in denen die DRV Westfalen Sprechtage durchführt oder sogar eigene Beratungsstellen unterhält, entfällt diese kommunale Pflichtaufgabe keineswegs!“