Sundern. . Sand im Gebtriebe ist bei der Windkraft in Sundern. Denn nach der Landtagswahl im Mai hat sich wenig bis nichts getan.

  • Der Streit zwischen Sundern und dem Kreis in Sachen Windkraft ist inicht beigelegt
  • Die Rechtsauffassungen sind völlig unterschiedlich
  • Die Stadt sieht sich aber im Recht, da es einen gültigen Plan gibt

Wer vermutete, als am 2. Februar der Sunderner Stadtrat die Vorrangzonen für Windkraft verabschiedet hatte, schon bald rückten da oder dort die Bautrupps an der Hellefelder Höhe oder in Wildewiese an, muss nun umdenken: „Wir hatten gedacht, wir wären schon einen Schritt weiter“, beurteilte gestern Bürgermeister Ralph Brodel in seiner monatlichen Pressekonferenz die derzeitige Situation, was den Windkraftanlagenbau im Stadtgebiet betrifft.

Redaktionelle Änderungen

Hintergrund dieses offensichtlichen Schritts zurück, sind die redaktionellen Anpassungen, die der Kreis im kürzlich verabschiedeten Landschaftsplan für Sundern vorgenommen hat: „Das betrifft die Auffassungen dessen, was besonders schützenswert ist“, so Brodel weiter. Grundsätzlich sei der Kreis der Meinung, dass die von der Stadt Sundern gewählten Konzentrationsflächen in Gebieten angesiedelt seien, wo sie nicht sein dürften: „Da hat der Kreis eine andere Rechtsauffassung als wir“, fasste Ralph Brodel gestern die Sachlage zusammen. Begonnen hatte der Streit um den Landschaftsschutz auf den markanten Höhenzügen schon vor einigen Jahren.

Landesrecht und Kommunalrecht

Die Stadtverwaltung Sundern sehe folgende Lage: „Es gibt ein Landesrecht und es gibt kommunales Recht. Wir sehen, dass unsere Auffassung rechtens ist“, betonte Brodel. Gestern noch wollte er Brief an die Bezirksregierung Arnsberg herausschicken: „Der Tenor: Was der Kreis will, ist die Verhinderung geltenden Rechts“, so Brodel zu dem Sachverhalt, dass die Arnsberger Regierungspräsidentin Diana Ewert (SPD) die Konzentrationsflächen noch im Frühjahr, kurz vor der Landtagswahl am 14. Mai, genehmigt hatte.

Hilft die Landesregierung?

Ob die neue Landesregierung in dieser Situation helfen kann, bleibt fraglich. Viel Hoffnung hatte allerdings auch Ralph Brodel nicht auf die Antwort seiner Anfrage vom Juni an die CDU- und FPD-Fraktion in Düsseldorf gesetzt: „Man kennt diese Antworten.“ Nun ist sie da: „Es wird

Landrat warnt vor dem Präzedenzfall Sundern

Nach einem mehrjährigen Verfahren hat am 2. Februar der Stadtrat mit einer Mehrheit von 12:5 Stimmen für die Konzentrationsflächen an der Hellefelder Höhe und Wildewiese gestimmt.

Eine Vielzahl von Ratsmitgliedern mussten bei der Entscheidung zu schauen, sie waren befangen und durften sich nicht beteiligen.

Zeitgleich hat damals Landrat Dr. Karl Schneider gewarnt, dass der Beschluss in Sundern und die Genehmigung durch die Regierungspräsidenten Diana Ewert fatale Folgen habe: Sundern würde zum Präzedenzfall.

im Wesentlichen gesagt, man sei noch in der Findung einer Meinung zur Windkraft. Die gefundenen Position der neuen Regierung seien derzeit in der Prüfung“, gibt Brodel die Antwort wider. Vieles sei auch Planungsrecht der Kommunen und man müsse dies nun übereinander bringen. „Wir werden jetzt nachfragen, was das denn bedeuten soll“, berichtet Sunderns Bürgermeister über die recht schwammigen Aussagen, die wohl auf die Diskrepanz zwischen den im Wahlkampf propagierten 1500 Meter Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und der Realität seien, die sich aus Urteilen zusammensetzt: „Niemand weiß derzeit genau, wo die Grenze lieg“, kommentiert Ralph Brodel diesen Umstand. Das Problem: Viele Urteile für den Außenbereich sind in die Planungen im Land eingeflossen. „Die Bewegungsfreiheit des Landes ist damit relativ eingeschränkt“, interpretiert Brodel dies. Das Ganze sei für die Kommune eine Schwierigkeit, denn „wir wollen ja alle Rechtsnormen einhalten“, skizziert Brodel den Problemkreis, in dem man sich nun befinde.

Es hat sich nichts geändert

Die Stadt Sundern setzt in der jetzigen Situation auf eines: „Wir haben mit unseren Plänen Rechtskraft erreicht. Das wurde uns auch von der Bezirksregierung bestätigt. Und daran hat sich nicht geändert.“ Unausgesprochen blieb gestern, dass solch verhärtete Positionen unweigerlich zu einer gerichtlichen Klärung führen werden.