Siegen. .

Die Steuerabteilung der Stadt Siegen hat damit begonnen, Inhaber von Zweitwohnungen zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern. Der Rat der Stadt Siegen hatte Anfang September beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.

Die Angaben in der Steuererklärung dienen der Überprüfung, ob eine steuerpflichtige Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung vorliegt. In ihrem Schreiben weist die Stadt darauf hin, dass die Zweitwohnungssteuersatzung unter www.siegen.de in der Rubrik „Verwaltung & Politik/Ortsrecht“ zum Nachlesen hinterlegt ist. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema sowie weitere Informationen und Formulare sind ebenfalls auf der städtischen Internetpräsenz zu finden. Es wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn ein bestehender Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgemeldet wird.

Modellrechnung der Kämmerei

In einer Modellrechnung beziffert die Kämmerei den Jahressteuerertrag auf 250 000 Euro. Die Finanzexperten gehen darin von 1000 Steuerpflichtigen aus. Da die Steuer insbesondere auf Studenten und andere Angehörige der Uni Siegen – zum Beispiel Professoren – zielt, hofft die Stadt, dass in einigen Fällen der Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgemeldet wird. Denn: Je mehr Einwohner eine Stadt hat, desto mehr Zuweisungen erhält sie aus dem kommunalen Finanzausgleich. Zudem kassiert eine Stadt bei sinkender Einwohnerzahl weniger Konzessionsabgaben für die Energienetze.