Siegen. .
„Sie wissen selber, dass es eine ausgemachte Sauerei ist, die Sorge alter Menschen schamlos auszunutzen“, gab Amtsrichter Uwe Stark dem Angeklagten mit auf den Weg. Der junge Mann aus Litauen war im Frühjahr in Siegen festgenommen worden, nachdem er mit zwei Komplizen bei zwei Senioren „kassiert“ hatte. Wegen vollendeten und versuchten Betrugs wurde er vom Schöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auf Bewährung.
Der Fall sei typisch für die gesamte Thematik, waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einig. Ein ominöser „Russe“ hatte die drei Täter in ihrer Heimat angeheuert, nachdem sie sich bei ihm verschuldet hatten. „Ich wurde unter Druck gesetzt und hatte keine Wahl“, erklärte der Angeklagte mit Hilfe einer Dolmetscherin, nachdem er zunächst ein Geständnis verweigert hatte. „Wir haben lange darüber gesprochen“, stellte Verteidiger Björn Lange fest. Sein Mandant habe auf ihn einen deutlich ängstlichen Eindruck gemacht.
Besser dumm stellen
Er fürchte für sich selbst und seine Familie in Litauen und habe deshalb überlegt, „dass es das Beste ist, sich vor Gericht dumm zu stellen“. Jetzt aber habe er verstanden, dass dies keine gute Entscheidung sei und wolle „die Karten komplett auf den Tisch legen“. In Deutschland war der Angeklagte vorher nicht, hatte auch nur einen seiner Mittäter gekannt. Es habe Anweisungen über Telefon gegeben, dazu Spritgeld. „Wir fuhren nach Siegen, um bei zwei Adressen Geld zu holen“, sagte der Mann weiter. Er habe praktisch nichts von der Beute bekommen.
Die Hintermänner seien von einer anderen Statur als der Angeklagte und seine bereits verurteilten Komplizen, sie hätten den eigentlichen Überblick über Namen und Adressen potenzieller Opfer, sagte Staatsanwalt Stephan Krieger mit gewissem Verständnis und beantragte 18 Monate Gefängnis auf Bewährung.
Einer der anderen Täter hatte – weil vorbestraft - zwei Jahre Haft bekommen, der andere ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Auf dieses Strafmaß einigte sich Uwe Stark mit seinen Schöffen auch für den jetzigen Angeklagten, der keine Vorstrafe hatte und verabschiedete den jungen Mann in dessen Muttersprache.