Siegen. . Es dürfte ein langes Wochenende werden für die beiden Siegerländer (19 und 20), die zwischen November 2013 und Januar 2014 drei Tankstellen überfielen, eine gleich zweimal. Am Montag um 13 Uhr verkündet die 1. Strafkammer das Urteil. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten sehr unterschiedliche Anträge.

Es dürfte ein langes Wochenende werden für die beiden Siegerländer (19 und 20), die zwischen November 2013 und Januar 2014 drei Tankstellen überfielen, eine gleich zweimal. Am Montag um 13 Uhr verkündet die 1. Strafkammer das Urteil. Dabei haben die Richter die Wahl zwischen maximal zwei Jahren auf Bewährung, die von den Verteidigern beantragt wurden, und empfindlichen Haftstrafen. Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss legte im Gegensatz zur Verteidigung Erwachsenenstrafrecht zugrunde und verlangte für den 20-jährigen K. vier Jahre, für seinen Mittäter Ö. drei Jahre und sechs Monate Haft.

Die Ansicht des Jugendhilfevertreters, dass beide Täter verzogen wurden, unreif seien und daher nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären, teilte der Staatsanwalt nicht. Beide Männer kommen aus geregelten Familienverhältnissen, beide haben einen Schulabschluss und befanden sich zur Tatzeit in Ausbildung.

Staatsanwalt von Grotthuss bat das Gericht, dies mit den „üblichen Angeklagten“ zu vergleichen, die sonst als entwicklungsverzögert betrachtet würden. Wenn es ein Anlass für diese Annahme sei, dass Jugendliche von ihren Eltern vernachlässigt würden, „können wir jetzt doch nicht ebenso entscheiden, wenn sie von ihrer Mutter verwöhnt werden. Wo kommen wir denn da hin?“

Für den Ankläger waren die Taten detailliert vorbereitet und ausgeführt worden. Auch das spreche für eine normale Entwicklungsstufe des Duos. Mehrfach blieb Patrick Baron von Grotthuss an der vierten angeklagten Tat hängen, dem zweiten Überfall auf die Esso-Tankstelle wenige hundert Meter vom Gerichtsgebäude entfernt. Die gleiche Tankstelle mit dem gleichen Mann hinter der Theke ein zweites Mal zu überfallen, hielt er für „eine horrende Dreistigkeit“.

Dilettantisches Vorgehen

Bezüglich der fünften Tat hatte K. vorgetragen, diesmal habe im Gegensatz zu den anderen Fällen ausnahmsweise sein Partner die Tankstelle mit der Schreckschusswaffe betreten und er „Schmiere gestanden“. Ö. bestritt dies. Der Staatsanwalt glaubte K..

Gleiches nahm auch K.s Verteidiger Volker Hopfner an, regte zudem an, bei der abgebrochenen Tat einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch zu prüfen und schloss sich ansonsten der Jugendhilfe an, die seinem Mandanten eine verzögerte Entwicklung bescheinigt hatte. Für Hopfner waren viele Aspekte der Tatausführungen „dilettantisch“. Dies und die Spielsucht des K. machten die Anwendung von Jugendstrafrecht erforderlich. Das Vorliegen einer ernsthaften Suchtproblematik hatte der Staatsanwalt zuvor ausgeschlossen.

Sein Kollege Jens Kemper machte für Ö. das Gleiche geltend, ging aber im Einklang mit dessen Aussage davon aus, dass K. alle Überfälle begangen und sein Mandant nur aufgepasst habe. Auch Kemper sprach von dilettantischem Vorgehen, das in seiner Ausführung „an einen schlechten Film oder einen guten Tatort“ erinnere.

Die Angeklagten bedauerten ihr Tun. K. bat um eine „zweite Chance“, während Ö. noch einmal versicherte, er wolle sich bei allen Geschädigten entschuldigen.