Siegen. Der Siegerländer M. (53) soll im Mai 2011 in das Zimmer eines Bekannten eingedrungen sein, ihn gewürgt und geschlagen haben. Dann habe er ihm rund 140 Euro gestohlen. Der Angeklagte streitet jedoch alles ab. DasLandgericht verurteilt den 53-Jährigen auf vier Jahre Bewährung.

„Das war ich nicht“, schüttelt der Angeklagte entschieden den Kopf. Der Siegerländer M. (53) soll im Mai 2011 in das Zimmer eines Bekannten eingedrungen sein, ihn gewürgt und geschlagen haben. Dann habe er ihm rund 140 Euro gestohlen. So steht es in der Anklage, die Staatsanwalt Manfred Lischeck vorliest. Vier Wochen zuvor ist der Mann mit Heroin von der Polizei erwischt worden. Er wird schließlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: ein Jahr. Der Bewährungszeitraum, den der Richter wählt, ist ungewöhnlich lang: vier Jahre. Außerdem muss der 53-Jährige 200 Sozialstunden ableisten.

Den Besitz der rund 1,2 Gramm des Rauschgifts hat der Angeklagte in einer früheren Verhandlung bereits zugegeben. Er habe es von jenem Bekannten, den er später beraubt haben soll, bekommen, der einen Termin bei der Polizei hatte und die Drogen nicht mitnehmen wollte. „Ich sollte es aufbewahren und habe es in meiner Blödheit angenommen“, ging die Aussage weiter, die Richter Uwe Stark nach der Aussage des M. zitiert.

Richter wird ungeduldig

Der hatte gestern zunächst seine Erinnerung geändert. „Ich wusste nichts von Drogen. Ich dachte, es seien Bonbons“, behauptet er jetzt. „So einen Käs’ wollen Sie mir doch wohl nicht erzählen“, wird der Vorsitzende laut. Und nagelt sein Gegenüber auf die Aussage aus dem früheren Termin fest.

Beim Raub aber bleibt M. bei seiner ablehnenden Haltung. Er habe ein Zimmer im gleichen Haus wie sein Bekannter gehabt. Dieser hätte ihn aufgenommen, als er im März 2011 aus der Haft kam, „ich habe ein paar Wochen dort gewohnt“. Einen Grund für einen Überfall habe es nicht gegeben. Das mutmaßliche Opfer bestätigt seine Anzeige vom Tag nach dem mutmaßlichen Angriff. Er kenne M. aus der JVA, „er hat dann ein oder zwei Nächte bei mir gewohnt“. Allerdings kann sich der 55-Jährige nicht an viele Einzelheiten erinnern.Heute beschreibt er den Vorfall als Sache von wenigen Sekunden, damals hat er von „zehn bis 20 Minuten“ gesprochen.

23 Vorstrafen gesammelt

Der Staatsanwalt glaubt ihm dennoch. Beide Männer kämen aus einem Milieu, das selten freiwillig Kontakt zur Polizei aufnehme.

Zudem passt der Vorfall in die lange Liste von Vorstrafen, die M. mit sich herumträgt. 23 Einträge hat der schlaksig wirkende Mann seit 1976 gesammelt. Diebstähle, Körperverletzungen, Nötigungen, Urkundenfälschungen und vor allem auch immer wieder Verkehrsdelikte sind dort aufgelistet. M. hat wenig ausgelassen seit seinem 15. Lebensjahr. „Bis auf Drogen“, merkt Verteidiger Uli Schmidt an, der später Freispruch beantragt, weil er sich nicht sicher ist, ob M. tatsächlich gewusst habe, dass er sich mit dem kurzzeitigen Verwahren des Heroin strafbar machen könne. Zudem zieht er die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Zweifel.

Der Anklagevertreter hat damit keine Probleme. Der Besitz der Droge sei erwiesen, für den Raub geht Lischeck auf einen minderschweren Fall. Ergebnis für ihn: Ein Jahr. Trotz der Vorstrafen plädiert er auf Bewährung, weil seit 2011 nichts mehr vorgefallen sei. Richter Stark und seine Schöffen finden das angemessen.