Bad Berleburg. .

Erst wenn sein heute zweijähriger Sohn eingeschult wird, kommt ein 35 Jahre alter Marokkaner wieder aus dem Gefängnis frei. Zwei der vier Jahre Haft hat sich der verurteilte Drogenhändler am Freitag vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg „gefangen“, die andere Hälfte resultiert aus einer widerrufenen Bewährungsstrafe, die er seit Februar diesen Jahres in der JVA Attendorn absitzt.

Spätes Geständnis strafmildernd

Mit dem Urteil übernahm Richter Torsten Hoffmann das Ergebnis aus einer Beratung zwischen dem Gericht, Staatsanwältin Tanja Hartmann und Pflichtverteidiger Andreas Trode (Iserlohn). Der Angeklagte stimmte diesem „Handel“ erst nach der drei Stunden dauernden Beweisaufnahme zu.

Unterm Strich räumte der 35-Jährige dann die beiden Tatvorwürfe ein. Demnach hat er im Berleburger Rathausgarten im Sommervergangenen Jahre zwei damals minderjährigen Mädchen vier Gramm Haschisch verkauft. Hierfür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Zugute gehalten wurden dem Angeklagten, dass er es nicht war, der die Wittgensteinerinnen „angefixt“ hatte. Sie waren schon vor diesem Deal Drogen-Konsumentinnen.

Im zweiten Fall ging es um den Verkauf von 930 Gramm Haschisch, gepresst in zehn Platten. Käufer sollte ein 25-jähriger Angestellter aus Hatzfeld sein. Der Angeklagte hatte einen Überbringer der Ware für 30 Euro und ein paar Gramm Haschisch eingekauft - doch Dank hervorragender Polizeiarbeit kam diese Menge Drogen nie mehr auf den Markt. In enger Zusammenarbeit zwischen Kripo und Schutzpolizei ist es den Beamten gelungen, den Marokkaner offenbar als größeren Fisch der hiesigen Drogenszene zu ermitteln. Eine Überwachung seines Telefonanschlusses sowie zivile Streifen und Beobachtungen führten am 31. Juli 2013 nach einer kurzen Verfolgungsfahrt zum Zugriff in der Nähe des Berleburger Bahnhofs. Unter dem Pullover fand die Polizei eine Tüte mit den zehn Platten im Verkaufswert von gut 9000 Euro; die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten förderte außerdem knapp 70 Gramm Amphetamine zu Tage.

30 bis 40 Kunden am Tag

Zeugenaussagen zufolge soll es sich bei dem jetzt rechtskräftig Verurteilten um einen in Berleburg „stadtbekannten Dealer“ handeln, der angeblich „30 bis 40 Kunden pro Tag“ hatte. Die dürften kalte Füße bekommen haben.