Siegen.
Es ging hoch her an diesem frühen Sonntagmorgen in der Siegener Unterstadt. Fünf Uhr war es, als eine Gruppe von Studenten aus einer Diskothek nach Hause ging, und einer Dreiergruppe von jungen Männern mit kurzen, sehr kurzen Haaren begegnete. Einer der Studenten, aus Dortmund gebürtig, identifizierte die jungen Männer schnell als Angehörige des äußersten rechten Randes. „Wenn man aus Dortmund kommt, erkennt man die an Merkmalen wie der Thor-Steinar-Jacke oder der 88“, erklärte er gestern Richter Stark. Der hatte die Aufgabe, das folgende Geschehen juristisch auf- und abzuarbeiten.
Beide Gruppen trafen an jenem frühen Morgen aufeinander, es fiel ein Ruf „Scheiß-Marokkaner“, ein Ruf zurück, man sei kein Marokkaner, die anderen aber dafür „Scheiß-Nazis“. Danach flogen kurz die Fäuste. Leidtragender war ein Student, der ein blaues Auge dafür bekam, dass er einen Freund von einem aus der anderen Gruppe trennen wollte.
Opfer identifiziert Angeklagten
Angeklagt war gestern jemand, der über die Siegener Neonazi-Szene hinaus einen einschlägigen Ruf als schlagkräftiger Vertreter genießt. Der 24-jährige Bauarbeiter betonte aber gestern: „Ich bin unschuldig“. Er sei überhaupt nicht in Siegen gewesen. Nach den Zeugenaussagen von zweien seiner Begleiter rückte er davon ab. Er sei in der Oberstadt dabei gewesen, aber nicht in der Bahnhofstraße. „Ich bin vorher mit dem Taxi nach Hause gefahren“.
Sein Opfer erkannte ihn gestern jedoch eindeutig wieder. Und: Die Zeugen aus seiner eigenen Gruppe waren dem 24-jährigen keine allzu große Hilfe. Weil die Justiz ihre Ermittlungen gegen die beiden noch nicht offiziell abgeschlossen hat, reklamierten sie – vergeblich – für sich ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht.
Dann schwiegen sie über vieles, und eines gaben sie vor allem nicht zu Protokoll: Dass der Angeklagte an diesem Morgen nicht dabei gewesen sei. Damit stand für Staatsanwalt und Gericht die Täterschaft des Bauarbeiters fest. Positiv fiel nichts ins Gewicht, konstatierte der Staatsanwalt. Negativ dagegen vieles, vor allem die Schnelligkeit, mit der der Wortwechsel eskalierte.
Und so kam auch eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 45 Euro zustande, wobei es bei der nächsten Begegnung vor Gericht durchaus auch zu einer Freiheitsstrafe kommen könnte, erklärte der Staatsanwalt. Immerhin sei der Bauarbeiter auch einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft.