Siegen. Ein Mann (37) ist am Dienstag vor dem Siegener Schöffengericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte zugegeben seine damals 13 Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Sein Geständnis ersparte dem Mädchen eine Aussage während des Prozesses.

Nicht einmal eine halbe Stunde brauchten Amtsrichter Uwe Stark und seine Beisitzer, um den 37-Jährigen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken. Der unscheinbar und verschüchtert wirkende Mann soll zwischen dem 1. April und 9. Mai 2012 seine Stieftochter schwer missbraucht haben. Das Mädchen war damals 13.

„Ich hatte Probleme mit meiner Frau“, sagt der Angeklagte kopfschüttelnd und mit leiser Stimme. Er könne immer nur Bilder sehen, „habe nichts im Kopf“. Sein Mandant habe nur eine schemenhafte Erinnerung, kommt ihm Verteidiger Oliver Klingebiel zu Hilfe, nachdem der Richter ungeduldig wurde. Jedenfalls „gibt er die Taten zu.“

Der Staatsanwalt hat keine Fragen mehr, gibt allerdings noch einen kleinen Hinweis zur Verhandlungsgeschichte. Er habe am Montag mit dem Verteidiger gesprochen und diesem eine Höchststrafe von drei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt, sollte es zu einem Geständnis kommen. Wichtig für ihn sei, dem Opfer einen Auftritt vor Gericht zu ersparen.

Unmittelbar vor der Verhandlung redete der Anwalt seinem offenbar zögerlichen Mandanten noch einmal zu. „Das ist nun mal so gelaufen, da müssen wir jetzt durch.“

Zivilverfahren angekündigt

Der Angeklagte lebt seit den Taten von Ehefrau und Stieftochter sowie seinem eigenen Kind getrennt. Die Polizei fand außerdem Fotos und Filme bei ihm. Details zum Inhalt werden während der Verhandlung nicht bekannt.

Am Montag hat er außerdem 2000 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Nebenklagevertreterin Simone Göckus hatte eigentlich 50 000 Euro verlangt, kündigt noch ein Zivilverfahren an. „Es tut mir leid“, sagt der Angeklagte wiederholt.

Das Urteil fällt nach einer Viertelstunde und ist nach den übereinstimmenden Anträgen auf dreieinhalb Jahre eigentlich nur noch Formsache. Allerdings „in dieser Höhe auch notwendig“, betont der Richter angesichts der Schwere der Vorfälle.