Siegen. Schlechte Chancen haben bei der Fußball-Weltmeisterschaft ab 12. Juni Siegener Public-Viewing-Fans. Der Schlossplatz steht wegen der Umbauarbeiten für den Campus Mitte nicht zur Verfügung – und die Suche nach Ausweichflächen gestaltet sich schwierig.
„Die Gesellschaft für Stadtmarketing hat sich um Alternativen bemüht, aber bisher keine gefunden“, sagt Siegens 1. Beigeordneter und Kämmerer Reinhold Baumeister im Gespräch mit der Redaktion. Für Veranstaltungen dieser Größenordnung sei eine ganze Reihe von Vorgaben zu erfüllen. Diese hätten sich nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg im Jahr 2010 noch einmal verschärft, gerade in punkto Sicherheit.
Hohe Kosten
„Sie müssen ein eingefriedetes Gelände haben“, erklärt Baumeister. Dies sei wichtig, um Eingangskontrollen zu ermöglichen. Auf dem Schlossplatz hätte sich eine Lösung mit relativ überschaubarem Aufwand verwirklichen lassen, „aber bei anderen Flächen kostet das richtig Geld“.
Das träfe zum Beispiel auf Varianten wie den Parkplatz an der Siegerlandhalle zu. „Die Stadt wird das nicht machen, das ist unter Kostengesichtspunkten nicht zu realisieren“, sagt Baumeister. Mit der reinen Herrichtung eines Areals ist es finanziell auch nicht getan, da unter anderem noch Lizenzen für die Übertragung von der Fifa gekauft werden müssten.
Nach momentanem Stand wird die Gesellschaft für Stadtmarketing, bisher Veranstalterin des Public Viewings, also diesmal nicht aktiv werden. Die Siegerlandhalle kündigte allerdings an, ab dem Halbfinale Spiele im Großen Saal zu zeigen. Voraussetzung ist aber, dass die deutsche Mannschaft es bis in diese Runde schafft. Andere Veranstalter, so Baumeister, hätten sich bisher noch nicht gemeldet.
Die Aussichten auf eine Genehmigung stünden dabei gar nicht schlecht. Gestern stellte das Land Nordrhein-Westfalen in einem Erlass klar, „dass Public Viewing auch nach 22 Uhr an geeigneten Orten möglich ist“ und fordert die Kommunen auf, „von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen“, wie es in einer Mitteilung heißt.
„Der Erlass verschafft der Kommune Erleichterung bei der Genehmigung“, betont Reinhold Baumeister. Einem „Freifahrtschein“ komme das Papier jedoch nicht gleich, da in jedem Fall eine individuelle Prüfung erforderlich sei. Beispielsweise kämen solche Veranstaltungen in reinen Wohngebieten nicht in Frage. Public Viewing in der Stadt wäre der Verwaltung jedenfalls nicht unsympathisch. Baumeister: „Wir wollen niemanden entmutigen.“