. Mit zwei Freisprüchen endete der Prozess um die sexuellen Übergriffe auf zwei junge Frauen. Das Gericht hegte Zweifel – und lag damit auf einer Linie mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
„Die Angeklagten sind freizusprechen!“ Vier Jahre nach den angeblichen Vorfällen und vier Monate nach dem ersten Prozesstag zog Richter Wolfgang Münker am Freitag mit einem Satz den Schlussstrich unter ein langes Verfahren. Der Vorwurf der Vergewaltigung zweier junger Frauen – in einem Fall eine Gruppenvergewaltigung – gegen die Angeklagten (beide 25), sei nicht zweifelsfrei zu beweisen.
Nachdem Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss und die Verteidiger übereinstimmend Freispruch beantragt hatten, war die Entscheidung der Kammer zu erwarten gewesen. „Der Tatverdacht ist für uns damit nicht ausgeräumt, aber auch nicht bewiesen. Der Sachverhalt ist offen“, fasste Wolfgang Münker am Ende einer rund 35 Minuten langen Urteilsbegründung zusammen. Zuvor hatte er die Zweifel der Kammer an einer Schuld der beiden Männer erläutert. Wie schon der Staatsanwalt wies der Richter im Falle der Lisa M. vom 25. Februar 2010 auf das Problem hin, dass diese schon bei der Anzeige am Tag nach dem angeblichen Vorfall keinen Tatverdächtigen habe identifizieren können.
Die damals 17-Jährige sei obdachlos, als Prostituierte tätig und immer auf der Suche nach einer Schlafgelegenheit gewesen. Sie habe die Einladung zu der Party angenommen und gleich zu Beginn des Abends freiwillig mit drei der Anwesenden geschlafen. Später sei es nach Überzeugung der Kammer zu einer Gewaltanwendung durch zwei Männer gekommen, „sonst wäre die Frau nicht zur Polizei gegangen“. Allerdings sei die Anzeige auf Betreiben ihres Zuhälters erfolgt, der finanzielles Interesse und Angst vor einer Schwangerschaft gehabt habe. Dem Angeklagten K. sei keine Beteiligung nachzuweisen.
„Verdammt schwierige Sache“
Ähnlich sah es im zweiten Fall aus, der die seinerzeit 14-jährige Elena T. betraf. Sie hatte behauptet, von beiden Angeklagten und mindestens neun weiteren Männern vergewaltigt worden zu sein. Elena T. müsse nach allen Erkenntnissen mindestens zweimal in der Wohnung gewesen sein, habe immer nur von einem Besuch gesprochen, die Vorfälle also offenbar miteinander verschmolzen. „Das macht die Sache für uns so verdammt schwierig“, bekannte der Richter.
Gutachten ohne Wert für das Gericht
Am ersten Abend habe Elena T. mit den beiden Angeklagten und einem weiteren Mann geschlafen – freiwillig und ohne Gewalt. Anders sei ihr unauffälliges Verhalten beim Heimkommen und der erneute Besuch nicht erklärbar: „Alles andere wäre lebensfremd.“ Für den zweiten Aufenthalt etwa eine Woche später könne keine Tat nachgewiesen werden. Die Kammer gehe davon aus, dass etwas Unangenehmes vorgefallen sei. Dafür spreche, dass sich die Frau zu Fuß nach Hause „durchgeschlagen“ habe, bei der Polizei in Wilnsdorf gewesen sei und sogar ihre Mutter angerufen habe, mit der sie damals Probleme hatte.
Aber für eine Schuld der Angeklagten gebe es keinen Anhaltspunkt. Die Gutachten des Sachverständigen Dr. Wilfried Pott, der beiden Zeuginnen Glaubwürdigkeit bescheinigt hatte, „helfen uns hier nicht weiter“, bekannte der Richter.