Siegen. Schneller als erwartet kamen am Donnerstag zumindest zwei der drei Angeklagten im Siegener Landgericht zu ihrem Urteil.
G. (33) und I. (32) waren im Rahmen einer größeren Drogenfahndung aufgefallen, einige Mittäter bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt worden. G. sollte zwischen Frühjahr und August 2010 insgesamt sieben Mal mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben. Sein „Kompagnon“ war der Beihilfe angeklagt. Ursprünglich war das Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer bis weit in den März hinein angesetzt. Nach längeren Gesprächen der Beteiligten kam es aber zu einer überraschenden Abkürzung. Das Verfahren gegen einen Mann wurde abgetrennt, die anderen beiden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Marihuana verkauft
G. hatte in drei Fällen Marihuana an den bereits verurteilten P. verkauft, außerdem mehrfach größere Mengen Drogen in seiner Wohnung zwischengelagert, die anschließend von P. verkauft wurden. Er habe mitbekommen, wie einige seiner Bekannten erfolgreiche Drogengeschäfte abwickelten und mitmachen wollten, ließ der gebürtige Kasache durch seinen Anwalt Andreas Trode erklären. Seine entsprechende Tätigkeit habe sich aber nur auf den Zeitraum der Anklage erstreckt, „danach wollte ich nicht mehr“. Die Verhaftung eines Mittäters habe ihm Angst gemacht, versicherte der Angeklagte. „Bei der Telefonüberwachung sind Sie aber einmal zu hören, Sie wollen die Füße stillhalten, bis Ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuert wird“, warf der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker fragend ein. Das sei nicht der Grund gewesen, verneinte der Angeklagte.
I. gab anschließend zu, im Juli eine Einkaufstüte von G. zu einem der bereits Verurteilten transportiert zu haben. Darin hätten sich 500 Gramm Amphetamine in einem Zellophanbeutel befunden, er habe für den Dienst 50 Euro bekommen. Weil er weder Auto noch Führerschein besaß, hätte ihn der dritte Angeklagte H. von einem Ende Siegens zum anderen gefahren. Sonst habe er nichts mit den Drogengeschäften zu tun, versicherte dieser dritte Mann, „so wurde ich nicht erzogen“. Das Verfahren gegen den jüngsten des Trios (29) wurde abgetrennt. „Wir müssten Sie nach Ihrer Einlassung freisprechen. Das geht aber nur, wenn alle Beweismittel ausgeschöpft sind“, sagte der Richter und wies auf den Prozess gegen Christian Wulff hin: „Wenn ein Verfahren lange dauert, deutet das meistens auf einen Freispruch hin, weil nichts unbeachtet geblieben ist.“ Bei H. müsse notfalls die gesamte Telefonüberwachung ausgewertet werden
Sieben Vorstrafen
Die Aussagen der beiden anderen reichten Staatsanwalt Manfred Lischeck und der Kammer hingegen für den schnellen Verfahrensabschluss. Gegen den bislang nicht vorbestraften G. wurden zwei Jahre auf Bewährung verhängt, wie vom Anklagevertreter gefordert. I., mit insgesamt sieben Vorstrafen belastet, bekam für seine Beihilfe eine Strafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ebenfalls ausgesetzt wurde.