Siegen. 15 Gramm Heroin sowie 3550 Euro wurden am 24. März 2011 im Auto und in der Wohnung der Angeklagten gefunden. Am Dienstag ging die 26-jährige Siegenerin mit einem Freispruch nach Hause.
Das Schöffengericht konnte Schuld der jungen Frau nicht mit letzter Sicherheit feststellen.
Verantwortlich dafür war ein Bekannter der Frau, der versicherte, es habe sich um seine Drogen gehandelt. Der Mann der Anklagten sei sein bester Freund. Er habe sich öfter in der Wohnung aufgehalten und immer wieder persönliche Dinge dort deponiert, so auch die rund zehn Gramm Heroin. Den Rest habe er bei sich gehabt, als ihn das Paar am Tattag zu seiner Schwester gefahren hatte. „Ich habe das Döschen mit dem Heroin im Auto versteckt. Meine Schwester hat kleine Kinder, da habe ich nie Drogen mit hin genommen. Mir war es zu gefährlich, wenn ich die verloren hätte“, versicherte der Zeuge (23), nachdem er auf Aufforderung des Vorsitzenden seine Mütze abgenommen hatte. „Eigentlich ist mir das egal, aber wir haben Schüler im Raum, da geht es um die Vorbildwirkung“, begründete Richter Uwe Stark.
Anschließend versuchten drei Polizeibeamte, das Gericht von der Schuld der Angeklagten zu überzeugen. Vergeblich. Das Trio konnte nur berichten, den Wagen der Frau am Weidenauer Bahnhof kontrolliert zu haben, „weil sie bekannt dafür waren, sich dort regelmäßig zu versorgen“.
Keine Fingerabdrücke erkennbar
Einer der Beamten bestätigte auch, schon öfter wegen Untersuchungen in der Wohnung der Frau gewesen zu sein. Im konkreten Fall habe es weder ein Geständnis noch ein Abschieben der Schuld auf einen Dritten gegeben.
„Bis dahin waren wir vor ein paar Wochen schon mal, jetzt gibt es etwas Neues“, erklärte Stark der Schulklasse. Zwischenzeitlich sei versucht worden, das gefundene Heroin auf DNA und Fingerabdrücke untersuchen zu lassen. Erfolglos, weil das Papier zu zerknittert war. Damit blieb nur der Freispruch. Dafür droht nun aber dem Zeugen ein Verfahren, der den Besitz auf sich nahm. „Sie sind ja ein richtiger Held“, nickte der Richter und fragte dann im Beisein der Frau in die Runde: „Wer hätte sie denn verurteilt?“ Von den Jugendlichen kam keine Reaktion. Ihr Begleiter wollte allerdings wissen, ob denn die möglichen Vorstrafen belanglos seien. „In diesem Fall schon, wir haben ja kein Gesinnungsstrafrecht“, unterstrich Uwe Stark. So bekomme die Freigesprochene auch ihr Geld zurück.