Siegen.
„Wir können feststellen, dass wir nichts feststellen können“, wies Verteidiger Oliver Staab gestern die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. Bexhet D. soll drei Männer beauftragt haben, am 11. August 2012 in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin C. zu stürmen und von dieser 2000 Euro zu verlangen. „Ein Tatnachweis ist hier nicht zu führen“, widersprach der Anwalt den Ausführungen von Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss. Der hatte zuvor neun Monate auf Bewährung gegen D. gefordert und sich von dessen Schuld als Anstifter überzeugt gezeigt.
Nach den Geständnissen der beiden Mitangeklagten gab es an deren Tatbeteiligung für den Anklagevertreter ohnehin keine Zweifel. Die beiden waren mit einem dritten Mann an jenem Abend in die Wohnung von C. gestürmt, die aber nicht zugegen war. Zwei von ihnen hatten die Anwesenden mit Baseballschlägern bedroht, die 2000 Euro und Drogen verlangt. Bekommen hatten sie zehn Euro und maximal 100 Gramm Marihuana. Der dritte Mann ist flüchtig. Die Angabe, im Auftrag von Bexhet D. zu handeln, habe er nur gemacht, um die Leute in der Wohnung einzuschüchtern, wiederholte einer der Angeklagten gestern. Er habe gewusst, dass die Wohnungsbesitzerin und deren Freunde Angst vor diesem gehabt hätten.
Telefonate aus der Haft?
Gegen den ausgiebig vorbestraften jungen Mann wurde zuletzt eine Jugendstrafe von fünf Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung verhängt. Davon hat er bereits 37 Monate verbüßt und soll in Kürze in die Therapie gehen. Unter Einbeziehung dieser Strafe forderte der Staatsanwalt wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall eine neue Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren plus Unterbringung. Für den zweiten Mann, der nach wie vor behauptet, nichts vom Vorhaben seiner Begleiter gewusst und versucht zu haben, beschwichtigend auf sie einzuwirken, beantragte von Grotthuss zwei Jahre auf Bewährung.
Angesichts der Drogensucht des anderen Angeklagten traue er diesem nicht zu, eine Anstiftung mal eben zu erfinden und sei fest überzeugt, dass es den Anruf aus der JVA Attendorn gegeben habe, in der sich Bexhet D. damals befand, argumentierte der Ankläger. D. habe in der Anfangsphase der Haft „durchaus Möglichkeiten gehabt, eine Telefonkarte zu bekommen oder sogar per Mobiltelefon Kontakt nach draußen aufzunehmen“. Der Staatsanwalt ging strafmildernd davon aus, dass D. glaubte, eine berechtigte Forderung gegen seine „Ex“ zu haben. Sie fuhr zur Tatzeit einen BMW, dessen Kaufpreis von 2500 Euro überwiegend von D. bezahlt worden war.
Zum Drogenkonsum getroffen
Der Bruder der C. und dessen Freund seien damals in die Wohnung garantiert nicht als „Schutztruppe angereist, warum haben sie denn dann die Tür aufgemacht?“, fragte Staab. Alle Anwesenden seien einzig zum Konsumieren von Drogen gekommen, dafür sei die Wohnung allseits bekannt gewesen. Die Beschuldigungen gegen seinen Mandanten basierten auf den Aussagen der „Konsumentengemeinschaft“ und der jungen Frau, der „so weit geglaubt werden kann, wie man ein Klavier werfen kann“!