Siegen. .

Der Referentenentwurf für das nordrhein-westfälische Hochschulzukunftsgesetz stößt an den Universitäten auf Kritik. Auch in Siegen: Rektor Prof. Holger Burckhart legte seine Bedenken am Mittwoch in der Senatssitzung dar. Mit seiner Befürchtung, dass neue Gesetz könne dem Land massive Möglichkeiten zur Beschneidung der Hochschulautonomie an die Hand geben, ist er im Senat nicht alleine, wie die Diskussion zeigte. Nachdem im Jahr 2007 das Hochschulfreiheitsgesetz in NRW in Kraft trat, das die Autonomie der Hochschulen stärken und fördern sollte, bedeutet der neue Entwurf eine teilweise Rolle rückwärts. Im rot-grünen Koalitionsvertrag sei von „Fehlentwicklungen“ die Rede, wie Burckhart ausführte. Nun wolle Düsseldorf die Hochschulen wieder stärker an sich binden, mehr Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten schaffen und mehr Transparenz erwirken, was etwa den Umgang mit Forschungsgeldern anbelangt.

Er sei gar nicht gegen die einzelnen Punkte, betonte Burckhart. Seine Kritik richte sich auf das Prozedere und auf die „diffuse“ Art, wie der Entwurf formuliert sei. Die nämlich lasse Interpretationsspielraum. „Meine Sorge ist, welche Auslegungsbreite gibt das Gesetz her?“ Lese man das Papier nicht im Konjunktiv, sondern als beschlossene Sache, dann „untergräbt der Referentenentwurf die Autonomie der Hochschulen“. Dabei habe er nicht die Befürchtung, die aktuelle Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) würde das Gesetz in dieser Weise anwenden: „Aber wer weiß, wer morgen kommt.“

Zwei Aspekte sind es vor allem, an denen sich Unmut entzündet. Das Wissenschaftsministerium NRW übernähme die Aufgabe, einen für die Hochschulen verpflichtenden Landes-Hochschulentwicklungsplan aufzustellen, der für den Standort NRW insgesamt gilt – und Auswirkungen etwa auf Fächerangebote haben könnte. Eingriffe dieser Art aber hätten in Siegen auch Effekte in die Region hinein – immerhin sei die Uni ein wichtiger Arbeitgeber und mit derzeit mehr als 18 000 Studierenden auch ein Faktor im Hinblick auf die Bevölkerungszahl.

Ein anderer kritischer Punkt betrifft das Thema „Promotionen“. Das Ministerium will sich nämlich die Option sichern, Fakultäten das Promotionsrecht entziehen zu können. „Das geht überhaupt nicht“, kommentierte etwa Prof. Thomas Naumann von der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat. „Das verletzt die akademische Freiheit.“ Es gebe andere Instrumente, „die Qualität von Promotionen hochzuhalten“.

Die im Senat vertretenen Gruppen wollen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Die Landesrektorenkonferenz, das kündigte Prof. Burckhart an, werde Ministerin Schulze und die Landtagsabgeordneten zudem zum „Trialog“ einladen. Der Zeitrahmen ist eng: Im kommenden Frühjahr soll der Gesetzesentwurf ins parlamentarische Verfahren gehen, zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten.