Siegen. 13 Jahre und sechs Monate Gefängnis gegen David G. wegen Totschlags gefordert. Nebenkläger wertet Tat als Mord. Verteidiger fordern neun Jahre Haft.

Eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten hat Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss am Dienstag wegen Totschlages und des Versuchs der schweren Brandstiftung zur Verdeckung einer Straftat gegen David G. (23) gefordert. Er hatte zugegeben, im Mai seine Ex-Freundin mit einem Schwert getötet und in ihrer Wohnung Feuer gelegt zu haben.

Die Verteidigerinnen hielten neun Jahre für ausreichend. Im Namen der Eltern der getöteten Lorén C. wertete Anwalt Ulrich Schmidt das Geschehen als „glasklaren Mord“ und verlangte eine entsprechende Bestrafung.

Geständnis nicht strafmildernd

Der Anklagevertreter hatte nicht so weit gehen wollen, machte allerdings deutlich, in einem schweren Konflikt zwischen „innerer Überzeugung und rechtlicher Beweisbarkeit“ zu stehen. Grotthuss zeigte sich nach der Beweisaufnahme praktisch sicher, dass der Angeklagte mit der festen Absicht zu Lorén C. gefahren sei, sie umzubringen.

Er müsse freilich objektiv feststellen, dass ein Mord nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen sei. Es bleibe aber ein Totschlag, bei dem es auch keinen Grund gebe, einen minderschweren Fall anzunehmen. Das Geständnis wertete er nur bedingt als strafmildernd. Der Angeklagte habe nur das eingeräumt, was ihm hätte nachgewiesen werden können Mit dem Sachverständigen gehe er davon aus, dass der Angeklagte voll schuldfähig gewesen sei.

Psychiater Dr. Michael Mattes hatte zu Beginn des Verhandlungstages entsprechendes festgestellt. David G. leide an keiner psychischen Erkrankung. Zudem habe er während der Tat folgerichtig und logisch gehandelt und in der Folge versucht, die Spuren durch das Feuer zu beseitigen. David G. habe im Gegensatz zu typischen Affekttätern auch sehr gute Erinnerungen an die Nacht.

„Eiskalt“ die Spuren beseitigt

Ulrich Schmidt verwies anschließend auf die heftige Eifersucht des jungen Mannes, der die Zurückweisung nicht habe ertragen können und nun mit „hanebüchenem Unsinn“ versuche, das Geschehen zu verharmlosen. David G. habe nach seiner Überzeugung das Dekoschwert nicht nur mitgenommen, um das Fenster damit aufzuhebeln und hinterher „eiskalt“ die Spuren seiner Tat zu beseitigen versucht. Schmidt verlangte ein Urteil wegen Mordes. Im anderen Falle müsste zumindest dem Antrag des Staatsanwaltes in vollem Umfang nachgekommen werden. Die Mutter der Toten hob daraufhin den Daumen mit entschiedenem Blick in Richtung des Angeklagten. David G. reagierte auf diese Geste mit Kopfschütteln und zeigte ihr den Vogel.

Die Verteidigerinnen Astrid Christiaans und Petra Heinrich machten deutlich, dass sie ihrem Mandanten Glauben schenkten. David G. habe Liebeskummer gehabt. „Seine Gefühle übermannten ihn“, beschrieb Astrid Christiaans die Situation des Angeklagten, der alles für das Opfer getan und sich sexuell gedemütigt gefühlt habe.

„Es tut mir alles von Herzen leid. Ich wünschte, ich könnte das alles rückgängig machen“, hatte David G. das letzte Wort.

Donnerstag um 14 Uhr soll das Urteil verkündet werden.