Siegen. . Eine seltsame Art von Beziehung fand vor dem Schöffengericht ihr vorläufiges Ende. Michael M. hat seine Ex-Freundin nach Ansicht des Gerichts sexuell genötigt und wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Eigentlich herrscht Funkstille zwischen den beiden, sagt der Hartz-IV-Empfänger. Seit Langem leben sie getrennt. Das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder liegt bei der Mutter.
Am 27. Juni vergangenen Jahres jedoch feiert das ältere der Kleinen seinen zehnten Geburtstag. „’Geh doch Mal hin und überrasche deine Tochter’, hat meine Freundin mir gesagt“, schildert er die Ereignisse. Er klingelt. Das Mädchen ist nicht zu Hause. Die Mutter, Franka G., jedoch hat Pizza gemacht. Sie essen gemeinsam und warten. Im Wohnzimmer schläft die andere Tochter. Das Mädchen kommt nach Hause. Michael M. versteckt sich im Kinderzimmer und überrascht das Kind: „Sie hat sich tierisch gefreut.“ An irgendwelche Übergriffe will oder kann er sich nicht erinnern.
Franka G. jedoch hat eine gänzlich andere Sicht auf die Dinge, die sich an jenem Tag im Juni ereigneten. Möglicherweise habe er die Kleine überraschen wollen. Er wollte aber auch das Kinderzimmer sehen. Das hat die Hausfrau renoviert. Von Verstecken war keine Rede, sagt das Opfer, das zugleich als Nebenklägerin auftritt.
Mehr als nur Pizza gegessen
Im Kinderzimmer stürzt er sich auf sie, sagt sie. „Er fing an, mir die Hose runterzuziehen.“ Häufig habe er das schon gemacht „und findet das auch noch lustig“. Er drückt sie aufs Bett, kämpft mit ihr. Allerdings kommt es nicht zu dem, was Michael M. beabsichtigte und Franka G. befürchtete. Dem 44-Jährigen widerfährt das, was Urologen erektile Dysfunktion nennen. Zudem klingelt es an der Tür. Die Tochter ist zu Hause. „Ich habe mir schnell die Hose hochgezogen und bin ins Wohnzimmer“, sagt das Franka G. „Was hätte ich denn sonst machen sollen?“ Am nächsten Tag erstattet sie Anzeige bei der Polizei.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage werfen Michael M. versuchte Vergewaltigung vor. Sie fordern ein Jahr Haft auf Bewährung. An der Glaubwürdigkeit von Franka G. haben beide keine Zweifel. Um sich solch ein Geschehen auszudenken, sei sie zu „einfach strukturiert“. Die Verteidigung wiederum erwartet einen Freispruch. Richter Uwe Stark indes ist sicher, dass an diesem Tag „nicht nur Pizza gegessen“ wurde.