Siegen. Die beiden Männer, die Ende März einen Mann aus seiner Wohnung gezerrt, verprügelt und mit einem Messer attackiert haben, müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Die Forderung der Verteidiger, ihre Mandanten freizusprechen, blieb fruchtlos. Die 1. große Strafkammer verurteilte gestern die beiden Angeklagten (22 und 27) zu fünf und sechs Jahren Gefängnis: Sie seien zweifelsfrei schuldig, am 27. März in der Oberstadt in eine Wohnung eingedrungen zu sein und deren Besitzer verprügelt und niedergestochen zu haben. Außerdem hatten sie seine Geldbörse gestohlen. Eigentlich hatten die Männer in eine andere Wohnung eindringen wollen, sie täuschten sich aber in der Etage.

Der 27-Jährige hatte behauptet, einen „Blackout“ zu haben. Vollgepumpt mit Alkohol und Drogen könne er sich nicht an die Tat erinnern. Dafür gab er zu, am 4. Februar nach einem Streit mit seiner Freundin einen unbeteiligten Mann krankenhausreif geschlagen zu haben. Dieser hatte schlichten wollen. „Er hat Sie mit ‘was ist denn hier los’ angesprochen. Das reicht offenbar, wenn Sie in Freiheit und unter Drogen sind, eine solche Reaktion auszulösen“, befand Richter Wolfgang Münker angesichts der Brutalität. Die schwere Kindheit und Vorstrafenliste des Älteren zeigte dabei ebenso Wirkung, wie die Tatsache, dass der 22-Jährige Mitangeklagte eine mehrjährige Jugendstrafe bis zum letzten Tag hatte absitzen müssen. Das gebe es nur selten und mache deutlich, dass der Mann in der Haft überhaupt nicht zugänglich gewesen sei.

Mit den Strafen blieb die Kammer deutlich hinter den Anträgen der Staatsanwältin, die für beide Angeklagte acht Jahre und zehn Monate für angemessen hielt und dem älteren Mann ein weiteres Jahr für die zweite Tat, die Attacke am 4. Februar, addierte.

Die Kammer sei im ersten Vorgang „mit Ach und Krach“ zu einem minderen Fall des schweren Raubes gekommen, „sonst hätten wir hier den gleichen Strafrahmen, wie bei einem vollendeten Totschlag“, so Münker. Andererseits hegten die Richter „nicht den geringsten Zweifel“ an der Schuld der beiden Männer. Darauf hatten die Verteidiger abgezielt und auf die Aussagen der Opfer in der Wohnung verwiesen, die sich bei der Polizei und im Gericht außerstande sahen, die Angeklagten zu identifizieren. Das könne doch nicht so einfach übergangen werden.

Anwalt Norbert Wickel argumentierte im Namen des 22-jährigen Angeklagten, dass im Rahmen der Verhandlung nur klar geworden sei, dass die beiden Männer in Begleitung eines Dritten losgezogen und eine Viertelstunde später zurückgekehrt seien. Der Überfall sei schlimm, die Verantwortung der Angeklagten aber nicht bewiesen. Das sei „graue Theorie“, wies die Kammer diese Überlegung zurück.

Der ältere Angeklagte muss sieben Monate ins Gefängnis, danach soll er seine Drogensucht bekämpfen und könnte nach einer erfolgreichen Kur auf Bewährung entlassen werden. Seine Bereitschaft zu einer Therapie sei der „einzige Lichtpunkt“, so Richter Münker.