Kreuztal. .
100 Euro Rente im Monat? Auch davon müssten in Kreuztal nicht wenige alte Menschen leben, wenn es nicht die „Grundsicherung im Alter“ gäbe. Im Seniorenbeirat gab Sozialamtsleiterin Bettina Eberbach unlängst einen Überblick über die Situation der Betroffenen, die sich immerhin auf derzeit 278 Fälle summieren.
Jedes Jahr Millionen
In dieser Zahl nicht enthalten sind Angehörige, sodass es sich tatsächlich um weit mehr als 300 Kreuztaler handelt, die mit ihrer kargen Altersversorgung oder – bei Langzeitarbeitslosen – mit der Sozialhilfe nicht auskommen würden, wenn nicht zusätzlich die staatliche Hilfe dazukäme. Das heißt: Jeder 100. Einwohner erhält sie.
Auf ganz Kreuztal bezogen gehen die jährlichen Beträge „in die Millionen“, weiß Bettina Eberbach. Die Ursache für die Anerkennung des Leistungsanspruchs für die Grundsicherung ist oft unverschuldet: Selbstständige, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten, oder Witwen ohne eigene Rentenanwartschaften, denen nach dem Tod des Ehemannes von der ohnehin niedrigen Rente nur noch 60 Prozent blieben. Aber auch geschiedene Frauen, die bis zur Trennung kaum gearbeitet hatten, gehören zu dieser Gruppe. Oder Alleinerziehende, die sich viele Jahre nur mit Teilzeitjobs über die Runden gebracht haben.
Armut betrifft aber nicht nur die Empfänger der Grundsicherung. Dazu kommen noch rund 2000 Menschen, deren Einkünfte nach den Hartz-IV-Regelungen bestimmt sind: Familien mit Kindern oder Alleinstehende, die nach langer Arbeitslosigkeit kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mehr eingehen konnten. Für sie wird ein Mindestrentenbeitrag eingezahlt, der bei Erreichen der Altersgrenze allerdings so niedrig liegt, dass wiederum die Grundsicherung greift. Flächendeckende Altersarmut ist damit programmiert.
Wie die konkret aussieht, belegte die Sozialamtsleiterin anhand einiger Beispiele, die den Mitgliedern des Seniorenbeirats doch nahe gingen. So der Fall des 67 und 69 Jahre alten Ehepaares, das 780 Euro Rente zur Verfügung hat, davon aber 450 Euro für Miete und Nebenkosten pro Monat ausgeben muss. An Grundsicherung stehen ihnen nach den Richtlinien des Regelbedarfs am Ende 460 Euro zu.
Vermögen wird berücksichtigt
Droht der Verlust der Wohnung, so gewährt der Sozialhilfeträger ein Darlehen, das ratenweise von der Grundsicherung einbehalten wird, berichtete Bettina Eberbach. Andererseits wird aber auch geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, etwa in Form eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks. Nicht alles muss verwertet werden: Das so genannte „Schon-Vermögen“ wird nicht angerechnet.
Unterhaltsansprüche können auch gegen nahe Angehörige erhoben werden. Die Sozialämter ziehen grundsätzlich die Kinder heran. Allerdings greift dies erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 100.000 Euro, vor allem dann, wenn die berufstätigen Kinder selbst eine Familie zu versorgen haben.