Siegen. . Ein 20-Jähriger soll im Januar vergangenen Jahres einen gemeinschaftlichen bewaffneten Raubüberfall auf eine Olper Tankstelle begangen haben. Ein Entlastungsversuch scheiterte nun.

Mit einem enttäuschenden Ergebnis endete der vorletzte Verhandlungstag in der Ersten Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts für den 20-jährigen Angeklagten und seinen Verteidiger.

Bei einem Tankstellenüberfall in Olpe hatten im Januar des vergangenen Jahres zwei vermummte Täter etwa 200 Euro erbeutet. Ein erstes Verfahren endete für einen der beiden Täter bereits mit einer Verurteilung. Dieser wiederum hatte in seiner Vernehmung den Angeklagten des gegenwärtigen Verfahrens beschuldigt, am Überfall beteiligt gewesen zu sein. Dies tat der verurteilte Räuber aus der Sicht des Verteidigers Dr. Nobis nur, um seinen Bruder, den wahren Mittäter, zu schützen. Der Bruder war bereits in einen weiteren Tankstellenüberfall in Letmathe verwickelt und ist für diese Raub bereits vom Olper Amtsgericht verurteilt worden.

Am letzten Verhandlungstag beantragte der Verteidiger Dr. Nobis, ein Gutachten auf Grundlage der Bilder der Überwachungskameras erstellen zu lassen. Dieses sollte nachweisen, dass es sich bei dem bisher nicht identifizierten zweiten Täter, der mit einer Axt bewaffnet war, nicht um seinen angeklagten Mandanten handelt, da dieser deutlich kleiner sei, als der bereits verurteilte Täter. Die Bilder belegten seiner Meinung nach allerdings, dass die beiden Täter nahezu gleich groß seien. Diese Einschätzung wurde von der hinzugezogenen Gutachterin Dr. Kerstin Kreutz nicht geteilt. „Für mich zeigen sich keine Erkenntnisse, die nicht für die Identität des Angeklagten sprechen würden“, erklärte sie zum Abschluss ihres Vortrages. Zuvor hatte sie dem Gericht anhand eines Bildervergleichsprogrammes erklärt, wie die körperliche Beschaffenheit des Mittäters auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras einzuschätzen sei und verglich diese mit denen des Angeklagten im Gerichtssaal. Der Angeklagte sei etwa einen Kopf kleiner als der bereits Verurteilte und damit ebenso groß, wie die Person, die im Video zu sehen sei. Die Verhandlung wird am Freitag, 24. Mai, fortgesetzt.