Siegen. .

Mehr als 1000 Gebäude haben die Baufachleute der Stadt Siegen in den Fokus genommen, um die gestalterische DNS der Innenstadt zu entschlüsseln.

Nach rund zwei Jahren Arbeit legt die Verwaltung nun den Vorentwurf einer Gestaltungssatzung für das Zentrum vor. Ziel des Regelwerks ist es, „den Erhalt der baulichen Eigenart“ zu gewährleisten, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt, und „negativen Entwicklungstendenzen im Stadtbild“ entgegenzuwirken.

Es geht also um das Typische der Innenstadt. Was die Verwaltung sich darunter vorstellt – ein Überblick.

Fassaden

Als prägend gelten Lochfassaden, bei denen ab der ersten Etage der Anteil der geschlossenen Fläche im Verhältnis zu Öffnungen wie Fenstern und Türen überwiegt. Fensterlose Fronten und reine Glasfassaden „repräsentieren nicht das typische Stadtbild“, wie der Satzungsentwurf betont. Außerdem sei das Zentrum durch „städtebauliche Kleinteiligkeit“ geprägt, „schmale Gebäudefronten und klare Fassaden sind prägende Gestaltelemente“. Gut zu sehen ist das etwa bei den Geschäftshäusern am Siegberg.

Die Fensterachsen von übereinander liegenden Geschossen müssen sich laut Satzung aufeinander beziehen, also klar erkennbar entlang einer gemeinsamen Linie liegen.

Typische Fassadengestaltungen sind heller Putz, Sichtfachwerk und Naturschieferverkleidungen, wobei dies je nach Innenstadtbereich (siehe Grafik rechts) variieren kann. Metallplatten, Blockhauselemente, Fachwerkimitation, Klinker, Fliesen oder Kunststoffverkleidungen sind nicht zulässig.

Fenster

Fenster sollten eine „konstruktive Teilung“ aufweisen, also zweiflügelig sein oder durch vortretende Sprossen unterteilt werden.

Das typische Format ist hochkant. Flache Panoramafenster sieht die Satzung nicht vor. Ausgenommen davon sind Schaufenster in Erdgeschosslage. Wichtig sei, so der Entwurfstext, „die Gestaltung eines Fensters dem Baustil des Gebäudes anzupassen und nach Möglichkeit originale Elemente zu bewahren“.

Dächer

„Die steilen Schieferdächer sind ein Markenzeichen dieser Region“, schreibt die Verwaltung im Satzungsentwurf. In Ober- und Unterstadt, Altstadt und entlang der Sandstraße liegt der Anteil solcher Dächer bei im Schnitt 84 Prozent. Wegen des steilen Neigungswinkels und Siegens hügeliger Topographie fallen die Dächer auch weithin ins Auge und beeinflussen das Stadtbild deutlich. Entsprechend umfangreich sind die Ausführungen, die die Satzung diesem Element einräumt.

Betonung liegt auf der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung von durchgängigen Trauf- und Firstlinien bei benachbarten Gebäuden und dem Festhalten an Walmdachgauben mit First, auch als „Simonygauben“ bekannt.

Diese bestimmen unter anderem das Bild entlang der Sandstraße: „In gleichmäßigen Reihen verleihen diese voll verschieferten Gauben einen ganz besonderen Charme“, steht im Regelwerk zu lesen.

Werbeanlagen

Werbung gehöre zwar „zu einer belebten Innestadt mit Geschäften und Restaurants“. Die Verwaltung möchte diesen Bereich aber schlichter gehandhabt wissen, als es aktuell oft der Fall ist. Alles, was zu groß oder zu ausladend ist, was wesentliche Teile der Fassade verdeckt, blinkt oder zu stark leuchtet, ist nicht erwünscht.

Besonderheiten

„Bauliche Besonderheiten“ die von „wissenschaftlicher, künstlerischer, architektonischer, handwerklicher oder heimatgeschichtlicher Bedeutung sind“, sollen nicht entfernt werden dürfen.

Darunter fallen etwa historische Hauseingänge, besondere Erker, Ornamente, Brüstungselemente oder Malereien.