Netphen. Weil die bestellte Digitalkamera nicht bei ihm zu Hause eintraf, hat ein Netphener Ende Februar Anzeige bei der Polizei erstattet. Seither ermitteln die Beamten wegen Verdachts des Diebstahls und Unterschlagung von Postsendungen gegen einen Angestellten der Deutschen Post.

In der vergangenen Woche bat die Kreuztaler Polizei alle Menschen aus dem Raum Netphen, die nachweislich in den vergangenen zwei Jahren vergebens auf Briefe und Päckchen warteten, sich zu melden.

Mit Erfolg: „Wir haben bereits einige Hinweise erhalten“, sagte Polizeisprecher Georg Baum. Nun gehe es darum zu schauen, ob die einzelnen Reklamationen mit dem vorliegenden Verdachtsfall zusammenhängen. Nur so können die Beamten herausfinden, wie groß der Schaden ist. „Das wird jetzt noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Baum. Um den Fall zu klären, arbeitet die Polizei in Kreuztal eng mit der internen Konzernsicherheit der Deutschen Post/ DHL zusammen. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren wollte sich Post-Sprecher Thomas Kutsch nicht zu dem konkreten Fall äußern.

Wenn es Verdachtsmomente gebe, „arbeitet der Angestellte nicht mehr für uns, das ist logisch. Solche Fälle kommen leider vor, allerdings nicht sehr häufig“, so Kutsch. Angestellten bei Post, DHL und den Subunternehmern müssen ein lückenloses Führungszeugnis vorlegen. Aber man könne den Menschen eben nur „vor den Kopf gucken.“

Für überregionales Aufsehen sorgte eine Postbotin aus Gießen, die 2008 aufflog. Die Ermittler fanden damals in ihrer Wohnung mehr als 29.000 Briefe – meist Gruß- und Trauerpost. Vor dem Amtsgericht Gießen musste sich die Frau nur wegen rund 8800 gestohlener Sendungen verantworten. Die anderen Fälle wurden laut Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Ablauf der Verjährungsfrist eingestellt.

Ende Januar war eine Postbotin aus Hamm verurteilt worden, die im Hochsauerlandkreis in Sundern-Langscheid 50 Briefe nicht zugestellt hatte. Da ein Rentner damals wusste, dass ihm mehrere Menschen zum Tode seiner Ehefrau auch Geld per Post geschickt hatten, hakte er bei Post, Polizei und dieser Zeitung nach. Vor Gericht ging es damals um eine Summe von 140 Euro. Die Botin wurde zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Generell bittet Post-Sprecher Kutsch Kunden, die etwas Verdächtiges an Paketen oder Briefen entdecken, dies sofort zu reklamieren. Kunden sollten zum Beispiel den Postboten darauf ansprechen, sich im Kundencenter melden oder auch zur Polizei gehen. „Wichtig ist, dass der Kunde gleich handelt“, so Kutsch. Außerdem rät er, niemals Geld in die Umschläge zu stecken. Vor allem Trauer-, Konfirmations- und Kommunionspost sei von außen gut zu erkennen. „Dafür gibt es keinen Schadensersatz.“ Anders sehe das bei Einschreiben und Paketsendungen aus, diese können zurückverfolgt werden, und Pakete sind zum Beispiel bis zu einem Wert von 500 Euro versichert.

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