Siegen. .
Vier Mal pro Tag kracht es auf den Straßen im Kreisgebiet, ohne dass sich dabei der Verursacher um den Schaden kümmert, sondern einfach weiter fährt. Zwei Sachbearbeiter im Verkehrskommissariat sind nur mit diesen Fluchtunfällen beschäftigt. Die Zahl liegt in den vergangenen fünf Jahren zwischen 1400 bis 1500 Fällen pro Jahr. Der Sachschaden steigt allerdings, weil „bei den heutigen Autos auch bei kleinen Schäden schnell eine Summe von mehreren hundert Euro zusammenkommt“, so Polizeisprecher Georg Baum. „Unsere Aufklärungsqute liegt über dem Landesdurchschnitt.“ Eine genaue Zahl gibt es nur bei den Unfallfluchten mit Verletzten: 74 Prozent von 46 Unfällen wurden im vergangenen Jahr aufgeklärt. „Weil die Menschen hier in der Region sehr aufmerksam sind, bekommen wir oft schnell die entscheidenden Hinweise“, sagt Baum, auch die Aufrufe in der Presse helfen bei der Aufklärung.
Wilnsdorfer vor Gericht
Ein Wilnsdorfer muss sich seit gestern wegen „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ verantworten. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen vor, Anfang November 2012 auf der Autobahn 45 unvermittelt mit seinem Twingo nach links auf die Spur gezogen zu sein und so die Kollision der nachkommenden Wagen verursacht zu haben. Der Wilnsdorfer sei weitergefahren, ohne sich zu kümmern. Der entstandene Schaden liegt bei 15.000 Euro. Ein Urteil wurde nicht gesprochen, weil noch weitere Zeugen geladen werden, die nun klären sollen, ob der Wilnsdorfer tatsächlich auf die andere Spur wechselte oder er mit dem Unfall nichts zu tun hatte.
Generell liegen die Strafen bei einer Unfallflucht relativ hoch. Wer weiterfährt, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Zettel reicht nicht
Doch wie verhalte ich mich denn als Autofahrer richtig, wenn beispielsweise beim Ausparken am Supermarktparkplatz den Spiegel eines anderen Autos abfahre, von dem Autofahrer aber jede Spur fehlt? Das Gesetz schreibt vor, „eine nach den Umständen angemessene Zeit“ zu warten, um dem Geschädigten Namen, Anschrift, Kennzeichen und Angaben zum Unfall mitzuteilen. Ob 15 Minuten auf dem Parkplatz eine angemessene Wartezeit sind, möglich ist das. So konkret wird das Gesetz nicht. „Auch das hängt von verschiedenen Faktoren ab“, erklärt Baum. Zum Beispiel, wie befahren ist die Straße ist, die Tageszeit und auch die schwere des Unfalls.
Was auf jeden Fall nicht reicht, so Baum, ist es lediglich, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Auch das wäre eine Unfallflucht. „Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Polizei.“