Siegen-Wittgenstein. .

Rund 42 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern haben 2012 für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Diese Bilanz zieht der Kreis Siegen-Wittgenstein eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

„Ich freue mich über alle Eltern, die diese Chance für ihre Kinder ergreifen – aber 42 Prozent ist noch nicht die Quote, die ich mir im Sinne der Kinder erhoffe“, betont Landrat Paul Breuer. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, will Breuer alle Eltern, die dies bisher noch nicht getan haben, ermutigen, ebenfalls Leistungen zu beantragen.

Zuschuss zum Mittagessen

„Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind für Kinder Grundvoraussetzungen, um später als starke Persönlichkeiten auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben erfolgreich meistern zu können“, so der Landrat. Auch Kreissozialdezernent Helmut Kneppe will Familien motivieren, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen: „Es wäre schade, wenn Eltern aus falsch verstandener Scham darauf verzichten, Leistungen zum Wohle ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen.“

2012 wurden kreisweit 8078 Anträge für rund 3500 Kinder auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. „Allerdings haben weitaus mehr Kinder eine Förderung erhalten“, erläutert Michael Schäfer, Leiter des Fachservices Soziales beim Kreis. „Denn die 100 Euro für das Schulbedarfspaket sind für alle Schüler automatisch überwiesen worden, die in Familien leben, die Hartz IV beziehen.“

Insgesamt wohnen in Siegen-Wittgenstein etwa 8200 Kinder, die einen Rechtsanspruch auf die Förderungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben. Sie leben in Familien, die Hartz IV beziehen, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen. Leistungen können auch Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber erhalten, die länger als vier Jahre in Deutschland leben.

Musik- und Kunstschulunterricht

Außer dem Schulbedarfspaket ist nach Angaben des Kreises die Förderung von Mittagessen in Schulen oder Kitas die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung. Intensiv werde auch die Förderung von Vereinsbeiträgen oder für die Teilnahme an Freizeiten, Tagesausflügen oder Klassenfahrten nachgefragt.

„Für Vereinsbeiträge oder auch Musik- oder Kunstschulunterricht stehen pro Kind pauschal zehn Euro im Monat zur Verfügung“, erläutert Michael Schäfer: „Bei Tagesausflügen in der Kita oder Klassenfahrten in der Schule übernehmen wir dagegen den vollen Betrag, der anfällt.“ Gleiches gilt für die Förderung von Nachhilfeunterricht, sei es durch ein Institut oder durch einen Schüler aus der Nachbarschaft.

Mehrere Anlaufstellen

Um es Eltern so einfach wie möglich zu machen, gibt es verschiedene Wege, das Fördergeld zu beziehen. Die Anträge für den Zuschuss zum Mittagessen gibt es direkt in der Schule oder Kita. Alle anderen Leistungen können Hartz-IV-Bezieher in den Büros ihres Jobcenters beantragen. Die gibt es in jeder Stadt und Gemeinde im Kreisgebiet. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommt, kann sich an das Rathaus seiner Stadt oder Gemeinde wenden. Gleiches gilt für Asylbewerber, die länger als vier Jahre in Deutschland leben.