Siegen. . Das Siegener Schöffengericht hat einen 58 Jahre alten Mann aus Netphen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er im März 2011 eine Frau vergewaltigt hat. Zusätzlich muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ein „dummer Zufall“ hatte den Angeklagten vor Gericht gebracht, formulierte es Richter Uwe Stark im Urteil. Der 58-Jähriger aus Netphen soll im März 2011 eine gute Bekannte vergewaltigt haben. Die Frau erstattete keine Anzeige, wollte die Sache „einfach nur vergessen“. Sie erzählte aber später der Frau des Mannes davon, die gerade zu dieser Zeit „stinkig“ auf ihren Gatten war – und die Polizei informierte. Ein Jahr nach der Anzeige musste nun das Schöffengericht entscheiden. Das Problem sei das Gleiche, „das auch prominente Zeitgenossen haben, etwa ein bekannter Wettermoderator“, stellte Verteidiger Friedrich Bruns fest, „keiner war dabei“. Tatsächlich erinnerte der Sachverhalt an ein eher schlechtes TV-Drehbuch. Die Beteiligten schilderten sehr unterschiedliche Geschehensabläufe.

Der Angeklagte habe sie nach Hause gefahren und noch auf einen Kaffee in die Wohnung kommen wollen, erzählte das mutmaßliche Opfer (57). Sie sei „dumm gewesen“, hätte ihn ja gekannt und gewusst, „dass er ein Faible für mich hatte“. Der Mann sei über sie hergefallen, habe „brutal und wie ein Tier“ gehandelt. „Er hat doch Bärenkräfte, ich konnte gar nichts machen“, beteuerte sie. Sie habe sich trotzdem gewehrt, habe am ganzen Körper blaue Flecken gehabt. Die Frau bestätigte die Behauptung des Mannes, vorher heftig getrunken zu haben. Sie sei aber noch bei Sinnen gewesen. Es habe in der Zeit vor der Tat „ein Techtelmechtel“ gegeben, aber nichts wirklich Ernstes: „Ich hatte auch immer etwas Angst vor ihm“. An eine Anzeige habe sie nicht gedacht. Es sei ihr eher peinlich gewesen, in ihrem Alter noch so etwas erleben zu müssen.

„Plötzlich war die Hose unten“

Ein Bekannter, dem sie sich schließlich anvertraute, berichtete von ähnlichen Gewalterfahrungen, die es wohl schon in einer früheren Beziehung gegeben habe. Jedenfalls sei die Frau, die nach der Tat in seine Wohnung zog, sehr verstört und zutiefst verängstigt gewesen.

„Ich habe sie nicht dazu gezwungen, mit mir Sex zu haben“, wies der Angeklagte den Vorwurf entschieden zurück. Es habe eine längere Beziehung gegeben, auch mehrfach einverständlichen Beischlaf. Er habe damals große Probleme mit seiner Frau gehabt, die seit 30 Jahren tabletten- und alkoholabhängig sei. Am angeblichen Tattag sei das mutmaßliche Opfer „sturzbetrunken“ gewesen.

Sie hatte damals ein Pferd bei ihm eingestellt, er habe sie nach Hause gefahren und praktisch in die Wohnung tragen müssen, sie dort ausgezogen und auf die Couch gelegt: „Dann war plötzlich ihre Hose unten.“ Das sich ihm „bietende Bild“ sei eindeutig gewesen, nickte er auf eine entsprechende Frage des Richters. Die späteren Vorwürfe gingen wohl eher auf ihren Bekannten zurück. Der habe auch Pferde bei ihm gehabt, sie hätten sich nie gut verstanden. Offenbar hatten die Spannungen mit dem mutmaßlichen Opfer zu tun, wie auch der Bekannte bestätigte.

Bewährung und Sozialstunden

Die Frau des Angeklagten bestätigte die Vorwürfe gegen ihren Mann. Sie sei allerdings unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol gewesen, aggressiv und provozierend, habe damals nicht klar gehandelt. Eine handschriftliche Erklärung im Polizeiprotokoll, ihr Mann habe die Tat gestanden, sei falsch: „Ich wollte ihn damals ins Gefängnis oder sonst wohin bringen.“ Heute sei die Beziehung wieder besser. Der Staatsanwalt glaubte dennoch ihre damalige Erklärung, forderte eine Bewährungsstrafe. Das Schöffengericht verurteilte den Mann schließlich zu zwei Jahren auf Bewährung. Er nahm die Strafe an. Zusätzlich muss er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.