Siegen. .
Wegen des Versuchs der schweren räuberischen Erpressung ist ein Mann aus Freudenberg, der am 10. November 2011 mit einem Brotmesser eine Tankstelle in Hagen überfallen wollte, gestern vor der Jugendkammer des Landgerichts zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 20-Jährige brauchte damals dringend Geld, hatte sich am späten Abend zu dem Überfall entschlossen. Die Sache misslang allerdings.
Der Angeklagte habe seine Bistrotheke wohl mit der Kasse verwechselt, sagte einer der beiden Tankstellenangestellten im Zeugenstand. „Überfall, ich will Geld“, habe der Mann gerufen. „Bei mir gibt es kein Geld. Höchstens ‘was auf die Mütze“, sei seine Antwort gewesen, berichtete der Zeuge, der das Verlangen zunächst für einen Scherz gehalten hatte, „einen Tag vor dem 11. 11.“. Das Messer habe er gar nicht bemerkt. Als sein Kollege, der versteckt an der Kasse saß, aufstand, sei der Täter er weggelaufen. Der Kollege machte sich mit dem Fahrrad auf die Verfolgung, sah den Flüchtigen schließlich und informierte die Polizei, die er bereits zuvor mit dem Alarmknopf verständigt hatte. Nach einer Verfolgungsjagd mit zwei Streifenwagen entlang der Bahnhofstraße in Hagen wurde der Täter schließlich gestellt und überwältigt. Beide Angestellte hatten sich von dem „zaghaft und ängstlich“ wirkenden Angeklagten nicht bedroht gefühlt. Er habe ihn verfolgt, „damit ich wusste, er wird gefangen und hinterher nicht darüber nachdenken muss, ob er wieder vor der Tür steht“, erklärte der der Bedienstete der Tankstelle. Folgen habe der Abend nicht für sie gehabt, versicherten beide.
Entschuldigungen des Täters
Auch eine Polizistin schätzte den Angeklagten nicht sonderlich gefährlich ein. Er habe mit dem Messer herumgefuchtelt, „aber eher unbewusst. Ich glaube nicht, dass er überhaupt noch daran gedacht hat“. Der Freudenberger sei aufgeregt gewesen und „wesentlich weniger abgebrüht, als andere, mit denen ich zu tun habe“.
Die Reue des 20-Jährigen, seine Entschuldigung an die Zeugen im Vorfeld und auch im Gericht noch einmal sowie die Tatsache, dass er bislang nicht vorbestraft waren, zeigten Wirkung. Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin und urteilte die zwei Jahre auf Bewährung aus. Vor der Tat eingenommenen Tabletten gegen ADHS wurden als stimulierend gewertet, führten jedoch nicht zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Mit der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gestand das Gericht dem Freudenberger eine verzögerte Reife zu, damit die Anwendung des Jugendstrafrechts: „Wir haben einen jungen Mann vor uns, der noch nicht Fuß gefasst hat.“ Immerhin habe er jetzt eine Möglichkeit zur Ausbildung. Daher gab es keine zusätzlichen Sozialstunden, dafür eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro zu Gunsten des Fördervereins der „Brücke“. Außerdem wurde ihm die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training nahegelegt. Der Überfall und die ursprünglich ebenfalls angeklagten Beleidigungs-, Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsvorwürfe in Freudenberg, die eingestellt wurden, zeigten schädliche Neigungen und einen Hang zum Kontrollverlust, die dringend angegangen werden müssten. „Ich danke Ihnen, dass Sie mir eine zweite Chance geben“, sagte der Freudenberger nach dem Urteil.