Siegen. Für Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss gibt es „keinen Zweifel“, dass es am Silvesterabend in Weidenau zu einem vorsätzlichen Totschlag ohne Notwehrlage gekommen ist. Er könne dem Angeklagten nicht „abkaufen“, dass sein „bester Freund“ ihn unvermittelt angegriffen und er diesen dann in Notwehr getötet habe. Der Anklagevertreter beantragte vier Jahre Haft und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.
Es habe einen Streit gegeben, möglicherweise sogar einen Angriff durch das 1955 geborene Opfer. Der Angeklagte habe aber selbst bei seinen ersten Vernehmungen gesagt, er sei „in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und ihn dann fertiggemacht“. Beim Notruf habe er formuliert, „ich bringe hier einen um. Ja, ich steche ihn ab“. Erst viel später sei eine Flasche erwähnt worden, mit der das Opfer ihn angegriffen habe, noch später ein Messer, das durch mehrere Hände gegangen sei.
Angeblich habe das Messer samt Schneidebrettchen auf dem Wohnzimmertisch gelegen. Auf den am Tatort aufgenommenen Fotos sei das Brettchen aber in der Küche zu sehen. Dort habe dann sicher auch das Messer gelegen. Und wenn der Angeklagte bewusst in die Küche laufe, um es zu holen, sei keine Notwehr gegeben: „Er hat es geholt und massiv zugestochen. Dann hat er noch ein Glas genommen und dem anderen ins Gesicht und in den Hals gestochen“. 107 Wunden beim Opfer stünden zwei Kratzern beim Angeklagten gegenüber. Das sei deutlich.
Aufgrund einer Alkoholisierung des Angeklagten von über drei Promille und der situationsbedingten Tat kam der Staatsanwalt zu einer stark eingeschränkten Steuerungsfähigkeit und einem minder schweren Fall des Totschlags. Die lange Alkoholkarriere des Angeklagten mache zudem eine Unterbringung notwendig.
Urteil für 21. Juni erwartet
Nachdem am Morgen ein Gutachter zum Verhalten des Notarztes gehört worden war, betonte Baron von Grotthuss, dass dem Mediziner kein Vorwurf zu machen sei. Das Opfer war an Herzstillstand aufgrund Lungenversagens gestorben. Er hatte sich im Laufe der Notversorgung erbrochen, große Mengen des Mageninhalts waren in die Lungen geraten.
Verteidiger Andreas Trode forderte Freispruch. Er ging davon aus, dass der von seinem Mandanten geschilderte Krampfanfall beim Opfer tatsächlich stattgefunden hatte. In dessen Verlauf habe der Getötete den Angeklagten irrtümlich und völlig überraschend angegriffen. Das anschließende Verhalten sei als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten. Der Angeklagte habe dabei in Notwehr gehandelt. Das Urteil ist für den 21. Juni vorgesehen.