Siegen. . Dutzende Fotos von nackten oder spärlich bekleideten Schülerinnen aus Siegen sind auf dem Facebook-Profil eines 18-jährigen Siegeners veröffentlicht worden. Einige der Mädchen sind minderjährig. Die Kripo ermittelt unter anderem wegen des Verdachts auf Verbreitung von Jugendpornografie.
Wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und des Verdachtes auf Verbreitung von Jugendpornografie ermittelt derzeit die Kriminalpolizei. Auf dem Facebook-Profil eines 18-jährigen Siegeners sind zwischen 20 und 30 Bildern von mehreren nackten oder spärlich bekleideten Siegener Schülerinnen aufgetaucht. Derzeit ist aber noch unklar, ob die Bilder von ihm dort eingestellt wurden. Am Donnerstag begannen die Vernehmungen des jungen Mannes und der Geschädigten.
Am Dienstag, 1. Mai hatten sich zunächst eine junge Frau und ein junger Mann anonym bei der Siegener Polizei gemeldet und auf die Bilder im Internet aufmerksam gemacht. Am Abend des Tages hatte dann eine 18-Jährige eine Strafanzeige erstattet. Zwei Bilder von ihr in sehr freizügiger Bekleidung waren bei dem sozialen Netzwerk im Internet aufgetaucht und sogar mit ihrem Namen versehen worden. „Nur zweieinhalb Stunden später waren sämtliche Fotos nicht mehr auf der Seite“, so Polizeipressesprecher Georg Baum. Wer sie gelöscht hat sei unbekannt ebenso seit wann sie auf der Seite zu sehen waren.
Schülerinnen erstatteten Strafanzeige
Im Laufe des Mittwochs seien sechs weitere geschädigte Mädchen, ebenfalls Schülerinnen aus dem Raum Siegen, aufgetaucht, um Strafanzeige zu erstatten.
Insgesamt 20 bis 30 Bilder sollen veröffentlicht worden sein, auf einigen von diesen sind die jungen Frauen minderjährig. Wem die Quelldateien der Bilder gehören und wie es zu den Aufnahmen gekommen ist, müssen nun die aktuellen Ermittlungen der Kriminalpolizei zeigen, denn noch ist nicht klar, ob ein Fremder Zugang zu dem Facebook-Account des 18-Jährigen hatte.
„Früher wurde auf dem Schulhof gehänselt – jetzt gibt es massives Cyber-Mobbing“
Für veröffentlichte Bilder, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzten, gebe es bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, sagt Wolf Heller. Der Siegener Anwalt hat sich auf Internetrecht spezialisiert. Grundsätzlich dürfe man nach dem Kunsturhebergesetz keine Bilder im Internet veröffentlichen ohne die Einverständnis der darauf Abgebildeten. Eine Tatsache die aber gerne ignoriert werde. „Früher wurde auf dem Schulhof gehänselt – jetzt gibt es massives Cyber-Mobbing“, so Heller.
Das Problem sei, dass man oft an die Täter nicht rankäme. Der Staat habe da mehr Möglichkeiten – auch, um zu prüfen, ob ein Account gehackt wurde. Deshalb sei im schlimmsten Fall die Strafanzeige und anschließende Akteneinsicht sinnvoll, um die Identität der Täter zur erlangen.
„Die Vernichtung widerrechtlich erstellter Bilder und die Unterlassung derer Veröffentlichung kann erreicht werden“, sagt der Anwalt. Ein Bild sei jedoch nicht widerrechtlich erstellt, wenn es mit Einverständnis der Mädchen entstanden beziehungsweise veröffentlicht worden sei.
Allerdings gibt es auch hier Grauzonen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damals einverstanden waren, diese Bilder Dritten zugänglich zu machen“, gibt der Rechtsanwalt ein Beispiel. Damit hätten sie unter Umständen ihr Einverständnis unter falschen Voraussetzungen gegeben.