Siegen. .

Ein unbedachter Mouse-Klick im Internet und schon flattert eine hohe Rechnung ins Haus. Das Abmahn-Geschäft wegen Urheberrechtsverletzungen bei Downloads boomt. Grund genug für die Verbraucherzentralen den heutigen Weltverbrauchertag unter das Motto „Unbedacht Klick gemacht“ zu stellen.

Seit April 2011 bietet die Stelle in Siegen eine Beratung zu diesem Thema an. 96 Betroffene haben sich seit dem hier gemeldet – NRW-weit sind es über 2500 Menschen. Fest steht, dass die Dateien ohne Genehmigung des Urhebers oder des Inhabers der Schutzrechte nicht kopiert – also heruntergeladen – werden dürfen.

„Aber es sind einfach zu viele betroffen und die Zahlungsaufforderungen sind zu hoch“ sagt Monika Risken-Brozio, Leiterin der Verbraucherzentrale in Siegen. Pauschal werden zwischen 600 und mehreren Tausend Euro gefordert. Es gebe Trittbrettfahrer-Anwälte, die direkt massenhaft per E-Mail abmahnen. Die seriösen Forderungen kommen per Post. Nicht nur illegal oder unbedacht heruntergeladene Musikdateien sind mittlerweile betroffen, sondern auch Filme oder Hörbücher.


Wie genau die Besitzer der Urheberrechte oder ihre Rechtsanwälte an die Verbraucheradressen kommen, wisse man noch nicht. Bei jedem Download hinterlässt ein Internetnutzer eine individuelle Signatur, die IP-Adresse. Diese wird bei dem Provider, also dem Anbieter des Internetdienstes, eine Zeit lang gespeichert. „Es gibt Internet-Detektive, die sich kommerziell damit beschäftigen“, so Risken-Brozio.

„Ein ehrenamtlicher Naturschützer sollte 1400 Euro zahlen ,weil er ein Gedicht von Heinz Erhardt auf seiner Homepage veröffentlicht hat“, gibt Tillmann Fischer ein Beispiel. Der Rechtsanwalt ist spezialisiert auf Urheberrecht und als Berater für die Siegener und Lennestädter Verbraucherzentralen tätig. Eine Beratung reiche da aber nicht aus. Denn in jedem Fall sollte eine Unterlassungserklärung an die mahnende Kanzlei abgegeben werden. „Das Schlimmste, was man machen kann, ist nicht zu reagieren“, denn dann gingen die Urheber vor Gericht. Der Rechtsanwalt empfiehlt, sich juristische Hilfe zu holen und sich außergerichtlich zu einigen – nach einer Gerichtsverhandlung koste es wesentlich mehr. Man sollte allerdings nicht die bei der Forderung mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern eine modifizierte Form. Die gibt es auch bei der Beratung.

Ein Problem sind die kurzen Fristen. In einem Beispielfall hatte eine Mandantin nur fünf Tage Zeit zu reagieren. „Da wird viel Druck auf den Verbraucher ausgeübt“, so Fischer. Über die Verbraucherzentrale ist ein Formular zur Fristverlängerung erhältlich.

Drei Arten von Betroffenen melden sich bei Tillmann Fischer. Die ersten geben zu, etwas heruntergeladen zu haben. Einige wundern sich aber, dass auch eine Forderung für von ihnen zur Verfügung gestellte Daten vorliegt. „Sie wissen nicht, dass automatisch Dateien zum Tausch von ihrem PC hochgeladen werden.“ Es gibt auch welche, die gar nichts getan haben. Bei ihnen bestehe die Hoffnung, dass ein Fehler vorliegt – etwa ein Zahlendreher in der IP-Adresse. Die dritte Gruppe setzt sich aus Verbrauchern zusammen, die zwar selbst nicht runtergeladen haben, deren Internetzugang, etwas ein offenes W-LAN, aber auch anderen zur Verfügung steht. Auch sie müssen zahlen.