Hilchenbach/Arnsberg. .
Die Stadt Hilchenbach hat einen Prozess gewonnen, den sie eigentlich verlieren wollte: Das Haus Hüttenhain an der Dammstraße bleibt in der Denkmalliste – in die die Stadt das Haus, das im Stadtmitte-Bebauungsplan 1983 zum Abbruch vorgesehen wurde, im Juli 2010 erst auf Weisung des Bauministers eingetragen hat.
Miteigentümer Jochen Hüttenhain hat beim Verwaltungsgericht erfolglos gegen diesen Verwaltungsakt argumentiert: Das 1821 errichtete Haus sei im zweiten Weltkrieg stark beschädigt worden, vom ursprünglichen Zustand sei nicht mehr viel übrig.
Investoren wollten
Discounter bauen
Zudem gebe es niemanden, der das unter Zwangsverwaltung stehende Gebäude denkmalgerecht pflegen werde. Die Stadt werde dann „auf Dauer mit einer Ruine am Rand des Stadtkerns leben“ müssen, die das Stadtbild ebenso wenig bereichern werde „wie das direkt gegenüber entstandene scheußliche Gebäude“ – gemeint ist das mit vorgehängtem Fachwerk versehene Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Unterzeche/Markt.
Durch seinen Anwalt hatte Hüttenhain zudem mitteilen lassen, dass die Eigentümer „seit 27 Jahren in der sicheren Erwartung“ lebten, dass ihr Haus abgebrochen würde. Erst jetzt, mit dem Interesse von Investoren für den Bau eines Discountmarktes, hätten sie „die einmalige Chance, ihr Grundstück angemessen zu verwerten“.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die nach einem Ortstermin im Mai in der vergangenen Woche mündlich verhandelt hat, folgte indes der Argumentation von Landeskonservator Dr. Hans Hanke. Dieser habe, so das Gericht, „hinreichend dargelegt“, dass das Haus einen „hohen Dokumentationswert für die Stadtgeschichte Hilchenbachs aufweist“. „Schlüssig“ habe er auch nachgewiesen, dass sich das Haus „im Innern im Wesentlichen im Bauzustand von 1821 mit einer Ausgestaltung der Jahre um 1890 präsentiert“ – dies hatten die Kläger bestritten.
Typisch sei auch die Entstehungsgeschichte: Johannes Knipp , der das Haus für seine Tochter Katharina baute, war wie sein Schwiegersohn Friedrich Hüttenhain Rotgerber und Sattler, beides „insbesondere für Hilchenbach“ regionaltypische Berufe. Der 1890 – acht Jahre vor der Gründung der Hilchenbacher Lederwerke – durch Ferdinand Hüttenhain vorgenommene Umbau sei Dokument für einen Wandel: Als die Lohe als Gerbstoff nicht mehr gebraucht wurde, wurde Raum im Haus frei: Die Fassade bekam ein Schaufenster, Hüttenhain betätigte sich als Kaufmann.
Ein Haus im Schussfeld
der Wilhelmsburg
Schließlich die Bedeutung des Hüttenhain-Hauses für die Stadtentwicklung: Es sei das erste Haus einer Stadterweiterung in die Herrenwiese hinein, die bis dahin „freies Sicht- und Schussfeld“ für die einstige Residenz bot, und — „ohne weiteres nachvollziehbar“ – historische Begrenzung „der wichtigen Gartenanlage um die Wilhelmsburg“, der heutigen Gerichtswiese.
Dass dem Gebäude all dies nicht anzusehen sei, räumt das Gericht ein. Dennoch vermittele das Haus Kenntnisse „über die Wohn- und Lebensweise einer Hilchenbacher Familie im 19. Jahrhundert“. Allerdings müsse sich „die Bedeutung eines Objekts in denkmalrechtlicher Hinsicht (....) nicht schon auf den ersten Blick und erst recht nicht aus laienhafter Sicht erschließen“, heißt es in der Begründung des Urteils. „Es kommt vielmehr auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise an.“