Siegen. .

Die Einrichtung von so genannten „Raucherclubs“ in Gaststätten wird von der Siegener Stadtverwaltung „grundsätzlich als Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutzgesetz“ angesehen. Dies hat Ordnungsdezernent Reinhold Baumeister in Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung mitgeteilt.

Deshalb sei beabsichtigt, „in Kürze“ alle Gastwirte in Siegen anzuschreiben und aufzufordern, von dieser Praxis abzugehen. Stattdessen sei auch in den als Raucherclubs deklarierten Lokalen das allgemeine Rauchverbot einzuhalten. Denn Rauchen sieht die Stadtverwaltung auch dort als „unzulässige Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung“ an. Die SPD-Fraktion hatte sich bei ihrer Anfrage auf einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4. April bezogen, wonach auch in Gaststätten, die nur Mitgliedern eines angeblichen „Raucherclubs“ offen stehen, das gesetzliche Rauchverbot herrscht. Vor diesem Hintergrund wollte die Fraktion wissen, wie viele solcher als Clubs deklarierte Gaststätten es in Siegen gibt. Doch diese Zahl ist der Verwaltung laut Reinhold Baumeister nicht bekannt, „da keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht“. Durch regelmäßige Kontrollen sei jedoch bekannt, dass in vielen Gaststätten „Raucherclubs“ eingerichtet worden seien. Dazu gehörten neben Kneipen und Cafés auch die beiden größten Diskotheken in Siegen. Und auch das seien letztlich Gaststätten. Deshalb treffe das Gerichtsurteil „selbstverständlich auch für Diskotheken“ zu.

Unter 18 verboten

Speziell interessierte sich die SPD überdies für die gesetzliche Lage von Minderjährigen unter 18 Jahren, die bis 24 Uhr auch Zugang zu Lokalen bekommen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass selbst wenn die 16- und 17-Jährigen Mitglied eines Raucherclubs geworden seien, ihnen das Rauchen nicht gestattet werden dürfe. Für die Einhaltung dieser Vorschrift seien die Betreiber der Lokale verantwortlich.