Hilchenbach-Müsen. .

In der Bestattungs- und Friedhofskultur möchte die Hilchenbacher UWG-Ratsfraktion den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen. Denn immer weniger Angehörige finden Zeit, die Grabstätten der verstorbenen Familienmitglieder zu pflegen, sei es, dass sie nicht vor Ort leben oder dass sie aus Altersgründen die Arbeit nicht schaffen. Diese Überlegungen will die UWG in der Arbeitsgruppe Friedhofswesen des Rates einbringen, der sich außer mit Gebühren auch mit neuen Konzepten beschäftigt.

Beispielhaft hat die UWG-Fraktion sich eine Fläche auf dem Müsener Friedhof für ihre Ideen ausgesucht, die demnächst freigeräumt ist. Dort könnte, so Ulrich Bensberg, Birgit Six und Fraktionschef Heinz Jürgen Völkel, ein ganz neues Angebot geschaffen werden: eine Grabfläche, die für alle derzeit gängigen Bestattungsformen offen ist und die – je nach Möglichkeiten der Nutzer – individuell oder auch durch die Kommune gepflegt würde.

Wahlfreiheit soll
gewährleistet sein

Das Besondere an diesem Modell wäre die Wahlfreiheit: Egal wo, die gewünschte Bestattungsart ließe sich an jeder Stelle realisieren. Ob Reihengrab, Wiesengrab, Urnenwiesengrab oder Baumbestattung – „alles auf einer vorgepflegten Fläche“, sagt Ulrich Bensberg. Geschwungene Wege führten an den frei gestalteten Grabstellen vorbei.

Neu wäre auch im Randbereich ein Ewigkeitsgrab, wo Gebeine aus abgelaufenen Gräbern beigesetzt und alte Grabsteine abgestellt werden könnten. Es sollen schattige Bereiche mit Bäumen und Banken vorgehalten werden, die es Angehörigen ermöglichen, dort zu verweilen. Die eher geringen Abstände der Gräber seien auch nicht zeitgemäß, meint die UWG. Neu angelegte Gräber sollen künftig barrierefrei zugänglich und nicht mehr in geometrisch exakten Reihen angelegt sein.

All dies soll unter möglichst großer Beteiligung der Dorfgemeinschaften geschehen, stellt sich die UWG vor. Immerhin: Hilchenbach hat noch elf Friedhöfe mit sechs Kapellen; dazu kommt der private Ruhe-Forst auf städtischer Fläche. Wie überall sind die kommunalen Einrichtungen defizitär. Mit der letzten Gebührenanpassung wird eine 70-prozentige Kostendeckung erreicht.