Siegen. Staatsanwalt macht die Akten zu: Es gibt kein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Präses Annette Kurschus verlor darüber ihr Amt.
Die Siegener Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß §170 Absatz 2 StPO eingestellt, da entweder ein Straftatbestand nicht verwirklicht wurde oder in anderen Fällen bereits Verjährung eingetreten ist. Das hat die Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt.
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Ein ehemaliger Mitarbeiter des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein wurde beschuldigt, in den 1990er Jahren junge Männer sexuell bedrängt zu haben. Im Zusammenhang mit dem Verdachtsfall war im Herbst die damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, unter Druck geraten. Ihr wurde vorgeworfen, mit dem Verdachtsfall an ihrem früheren Arbeitsort Siegen nicht ausreichend transparent umgegangen zu sein.
Staatsanwaltschaft Siegen sah früh keine strafrechtliche Relevanz
Die Theologin trat daraufhin am 20. November von ihren kirchlichen Leitungsämtern zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe keine strafrechtliche Relevanz des Falles gesehen. Zudem seien die mutmaßlichen Geschädigten zum Zeitpunkt der Vorfälle volljährig gewesen.
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