Siegen. Gericht entscheidet: E-Autos werden bei den Bewohnerparkausweis nicht bevorzugt. Siegen hat jetzt mehrere Möglichkeiten bei den Gebühren.

Bei den Gebühren für Anwohner-Parkhausweise dürfen Besitzer von E-Autos nicht bevorzugt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni entschieden, nachdem die Stadt Freiburg im Breisgau ein entsprechendes Modell eingeführt hatte. Der Siegener Rat hatte die Verwaltung vor einiger Zeit schon beauftragt, die Parkausweis-Regelung anzupassen („Tübinger Modell“). Das ist aber nun nicht zulässig, eine Gebührenordnung habe „losgelöst von der Antriebsform“ erlassen zu werden, urteilte das Gericht. Aber es gibt – theoretisch – Alternativen.

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So könne eine Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuggröße eingeführt werden, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage, über die zuerst der Verkehrsausschuss berät – der Parkausweis für besonders lange und/oder breite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abstellen, kostet demnach mehr als für kleine Autos. Das sei aber auch nicht zu empfehlen. Und eine Gebührenordnung, die Anreize für den Kauf kleinerer Fahrzeuge schafft, sei schwer umsetzbar – demnach bilden „starke Gebührensprünge den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab“.

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Seit Anfang 2022 kostet es nicht mehr 25 bzw. 12,50 Euro pro Jahr, den Bewohnerparkausweis zu beantragen bzw. zu verlängern, sondern 30. „Soziale“ Kriterien, abhängig vom Einkommen beispielsweise, sind laut Bundesverwaltungsgericht ebenfalls nicht zulässig. Die Verwaltung arbeite nun an einer pauschalen Erhöhung – für alle Fahrzeuge.