Netphen. „Ich hätte die Taufe nicht verweigern dürfen“: Der Netphener Pfarrer Bernd Münker äußert sich zum Fall der 10-jährigen Yamina.
Pfarrer Bernd Münker hat die Taufe eines Mädchens verweigert, weil sie zwei Väter hat. Die 10-jährige Yamina ist die Tochter von Daniel Nierenz und Klaus J. Stanek. Sie hatte den Wunsch getauft zu werden, das Ehepaar stimmte zu, der Pfarrer lehnte ab. Der Fall aus Netphen sorgte für Empörung, „es wurde klar, dass Pfarrer Münker mit der Ablehnung der Taufe gegen die Kirchenordnung gehandelt hat“, teilt das Presbyterium der Evangelischen-Reformierten Kirchengemeinde Dreieinigkeit nun mit.
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Der Kirchenkreis Siegen hatte das nach Bekanntwerden des Vorfalls bestätigt: Die Lebensverhältnisse der Eltern eines Täuflings dürfen demnach für die Taufe keine Rolle spielen. Münker habe einen Fehler gemacht, den er sehr bedaure, so das Presbyterium, das sich schnellstmöglich mit dem Fall befasst habe. Superintendent Peter-Thomas Stuberg und Synodalassessorin Pfarrerin Kerstin Grünert begleiteten die Kirchenleitung demnach dabei. Der Geistliche äußert sich nun auch selbst öffentlich.
Netphener Pfarrer: Tauffamilie und Kirchengemeinde in schwere Situation gebracht
„Die von mir verweigerte Taufe hat Verletzungen und Belastungen hervorgerufen. Ich habe erkannt, dass ich nach der Taufordnung die Taufe nicht hätte verweigern dürfen. Vielmehr hätte ich das Gespräch mit allen Beteiligten suchen müssen. Dann hätte es gewiss einen guten Weg zur Taufe hier in Netphen gegeben. Mir ist das Herz schwer“, schreibt Bernd Münker. Das Presbyterium habe gründlich über diesen Vorfall diskutiert, die Bedeutung der Taufe noch einmal im Licht der Taufordnung bedacht. „Ich bin mir bewusst, dass ich nicht nur die Tauffamilie, sondern auch unsere Kirche damit in eine schwere Situation gebracht habe. Das tut mir leid.“ Das Presbyterium spricht Münker für dieses Eingeständnis seinen Respekt aus und wünscht ihm, „dass unsere Gemeindemitglieder ihm diesen Fehler nachsehen können“.
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Entscheidendes Kriterium bei Taufen von religionsmündigen Personen ist allein der Wunsch des Täuflings, bei Kindern unter 14 Jahren der Wille der Eltern. Bei Kindern muss zudem mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehören. Das alles war hier der Fall. „Hinter diesen Bestimmungen der Kirchenordnung steht das Presbyterium voll und ganz“, heißt es weiter. Ziel sei es, Wege zu finden, um Taufen zu ermöglichen: „Unsere Kirche bietet Platz für alle Menschen – indem wir einander annehmen, wie wir sind.“ Man sei froh, dass das Mädchen letztlich getauft wurde und damit ihr Wunsch erfüllt wurde.
Kirche reagiert mit Vortrag über „Glaube und Homosexualität“
Die Erwachsenenbildung, die Evangelische Studierendengemeinde, die Ehe- Familien- und Lebensberatungsstelle und das Schulreferat des Evangelischen Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein bieten zusammen mit dem Bezirksverband der Siegerländer Frauenhilfen am Mittwoch, 3. Mai, von 19 bis 20.30 Uhr einen Zoom-Vortrag mit Diskussion zum Thema Glaube und Homosexualität an. Referent ist Pfarrer Dr. Thorsten Dietz, als Privatdozent für Systematische Theologie an der Phillips-Universität Marburg. Für Dietz ist die Ablehnung von schwulen oder lesbischen Partnerschaften aus biblischer Perspektive heute nicht haltbar – selbst hat er das nicht immer so gesehen.
Die Zoom-Zugangsdaten werden per E-Mail zugeschickt: heike.dreisbach@kirchenkreis-siegen. Sie sind auch zugänglich über den Internet-Terminkalender der Erwachsenenbildung.