Siegen. Am liebsten hätte die GfS einen Ratsbeschluss im Dezember. Ein Anmeldeverfahren für die vierte Gesamtschule darf es aus ihrer Sicht nicht geben.

Die GfS-Fraktion beantragt im Rat, den Errichtungsbeschluss für eine vierte Gesamtschule aufzuheben und damit einen Bürgerentscheid überflüssig zu machen. Sollte der Rat am Mittwoch, 21. Dezember, dennoch den Bürgerentscheid über den Fortbestand von Haupt- und Realschulen einleiten, dürfe bis dahin auch kein Anmeldeverfahren für die neue vierte Gesamtschule stattfinden. Die GfS-Fraktion vertritt die Auffassung, dass das Bürgerbegehren sich nicht nur gegen die Schließung von Haupt- und Realschulen, sondern auch gegen die Errichtung der vierten Gesamtschule richtet. Demnach müsse sich die „Sperrwirkung“ des Bürgerbegehrens auch darauf erstrecken. Nebenbei würde damit vermieden, dass Kinder an der neuen Gesamtschule angemeldet werden, die dann für Haupt- und Realschulen nicht mehr zur Verfügung stehen.

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Die gesetzliche „Sperrwirkung“ bis zu einem Bürgerentscheid am 1. März tritt ein, damit vorher keine Tatsachen geschaffen werden, die den Bürgerentscheid unerfüllbar machen. Deshalb würden – nach Lesart der Stadtverwaltung – Haupt- und Realschulen im Februar auch ein reguläres Anmeldeverfahren absolvieren, um, sollte der Bürgerentscheid das wollen, nach den Sommerferien mit 5. Klassen an den Start gehen zu können.

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GfS „irritiert“ über Infoabend zur Gesamtschule

„Wir sind irritiert, dass die Schulverwaltung bereits einen Infoabend zur künftigen 4. Gesamtschule abhält, wo doch mit einem (noch ausstehenden) Votum des Rates für einen Bürgerentscheid an eben diesem Vorhaben – der Einrichtung einer weiteren Gesamtschule – bis zum Entscheid im März nicht weiter gearbeitet werden darf“, meint die GfS-Fraktion in einer Pressemitteilung. Demnach würde eine vierte Gesamtschule, unabhängig vom Bürgerentscheid, keinesfalls im nächsten Schuljahr an den Start gehen.

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