Siegen. Bündnis „Recht zu bleiben“ macht auf weiteren Fall der Ingewahrsamnahme in der Kreis-Ausländerbehörde aufmerksam: 25-Jähriger in Abschiebehaft.
Erneut klickten in der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein die Fußfesseln: Der 25-jährige Mohammad A. wurde am Freitagmorgen, 7. Oktober, in Gewahrsam genommen, als er wegen eines Termins vor Ort war. Nach Angaben der Kreisverwaltung sei der alleinstehende libanesische Staatsangehörige vollziehbar ausreisepflichtig. Ein Haftrichter bestätigte die Ingewahrsamnahme am Nachmittag. A. erklärte sich den Angaben zufolge in diesem Zuge bereit, freiwillig auszureisen. Bis zur Abschiebung am Mittwoch bleibt er demnach in Düren in Abschiebehaft.
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Bereits 2016 habe A. einen Asylantrag gestellt, der 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, so der Kreis weiter. Der Betroffene sei mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und auch zu einer Bewährungsstrafe wegen eines Drogendelikts verurteilt worden. Seiner Ausreiseverpflichtung sei er trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Behörde nicht nachgekommen, mehrere Versuche, ihn in seiner Unterkunft anzutreffen, seien gescheitert, heißt es weiter.
Kritik am Vorgehen in der Kreisausländerbehörde Siegen-Wittgenstein
Nach Angaben des Bündnisses „Recht zu bleiben“, das sich seit dem Fall Muradi, der für öffentliches Aufsehen sorgte, um von Abschiebung bedrohte Personen einsetzt, sei der junge Mann seinerzeit vor den Rekrutierungsversuchen der Hisbollah aus dem Libanon geflohen, an der Sicherheitslage dort habe sich seither nichts geändert. Es habe sich am Freitag um einen regulären Termin zur Verlängerung der Duldung gehandelt, bei dem A. die Behörde auch über seine bevorstehende Hochzeit mit einer Deutschen habe informieren wollen, heißt es weiter. An seine Bewährungsauflagen habe er sich gehalten, er sei auf einem guten Weg.
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Nur durch Zufall habe sein Bruder von der Ingewahrsamnahme A.s erfahren, kritisieren die Unterstützer – dass abschiebepflichtigen Personen Hand- oder Fußfesseln angelegt werden, kritisiert das Bündnis generell vehement. Der Kreis hatte dazu auf Eigen- und den Schutz der Beschäftigten verwiesen, die Fesseln würden von erfahrenen, geschulten Beamten angelegt, etwa ehemaligen Polizisten.
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Ob Rechtsmittel gegen die Abschiebung eingelegt werden, sei derzeit noch offen, so die Unterstützer. Ein Ehevertrag mit der in Bochum lebenden Frau, die libanesische Wurzeln hat, liege nicht im Original vor und werde daher nicht von den deutschen Behörden anerkannt, wenn es um die rechtliche Bewertung der Situation Mohammad A.s gehe.