Siegen. In der Pandemie haben sich viele Siegener Hunde angeschafft, Die Stadt bittet, nicht angemeldete Tiere rückwirkend registrieren zu lassen.

Viele Siegener haben sich während der Pandemie ein Haustier, insbesondere Hunde, zugelegt – aktuell sind im Stadtgebiet rund 4750 Hunde gemeldet (im Vergleich: Zum 31. Dezember 2019 waren es 4593).

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Nach der städtischen Hundesteuersatzung sind Hundebesitzerinnen und -besitzer verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Die Verwaltung bittet, bisher nicht angemeldet Tiere bis Montag, 28. Februar, rückwirkend registrieren zu lassen.

Siegen appelliert an Steuerehrlichkeit

Während dieser Frist können bisher nicht gemeldete Hunde nachgemeldet werden, ohne dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Ziel ist, zunächst an die Steuerehrlichkeit zu appellieren.

Die Anmeldung eines Hundes kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder gleich per Online-Service erfolgen. Der Steuerbetrag für einen Hund beträgt 108 Euro im Jahr. Werden zwei Hunde gehalten, erhöht sich die Steuer im Jahr auf 120 Euro je Hund, bei drei und mehr Hunden sind 132 Euro je Hund zu zahlen.

Weitere Informationen gibt es auf siegen.de/hundesteuer.

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